- 06.11.2011, 17:56:05
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Hamburger Abendblatt zum kirchlichen Arbeits- und Tarifrecht
Hamburg (ots) - Ein Kommentar von Christoph Rind
In der Liste der größten Arbeitgeber tauchen die beiden Giganten nie
auf. Dabei sehen sich 1,3 Millionen Beschäftigte, trotz einer
Vielzahl von Tätigkeiten in formal unterschiedlichen Organisationen,
in den Diensten einer "Firma" - der Kirche. Rund 900?000 sind es
allein in den Wohlfahrtsverbänden der (evangelischen) Diakonie und
der (katholischen) Caritas. Sie leisten eine aufopferungsvolle
Arbeit. Aber ihre Arbeitgeber, die beiden christlichen Kirchen, sind
keine christlichen Samariter, sondern hart kalkulierende
Institutionen, die Arbeitnehmer stellenweise bedenklich ausnutzen. So
ist der Unmut verständlich, den immer mehr Kirchenbeschäftigte
öffentlich kundtun. Vor Beginn der gestern gestarteten Synode der
EKD, der Evangelischen Kirche in Deutschland, haben 1500
Demonstranten am Versammlungsort Magdeburg gegen das Streikverbot für
kirchliche Mitarbeiter protestiert. Vor allem die Gewerkschaft Ver.di
hat hier ein ergiebiges Betätigungsfeld gefunden. Sie sieht in den
Kirchenmitarbeitern "Beschäftigte zweiter Klasse", ohne Streikrecht,
ohne Tarifverträge. Grund ist eine in der Verfassung verankerte
Sonderregelung, die für Kirchenbeschäftigte weder Streiks noch
Gewerkschaftsvertretungen vorsieht. Zum Prinzip dieses sogenannten
Dritten Weges gehört es auch, dass Löhne und Gehälter nicht zwischen
Arbeitgebern und Gewerkschaftern ausgehandelt, sondern in paritätisch
besetzten Kommissionen festgelegt werden. Das hat jahrzehntelang
funktioniert, jedenfalls solange die Beschäftigten ebenso wie die
Kirchenoberen mit der Gewissheit lebten, jeder profitiere von dem
Sonderweg. Doch hinter den Kulissen des auf Harmonie getrimmten
Kirchen-Tarifsystems brodelt es. Denn die frühere Praxis, zuvor
erzielte Tarife des öffentlichen Dienstes einfach zu übernehmen, sind
Geschichte. Vielen Sozialeinrichtungen fehlt der Spielraum. Sie
stehen unter Kostendruck, den sie im Zweifel nur durch geringere
Personalkosten auffangen können. Wenn dann ein versiertes Management
fehlt, liegen Leiharbeitsverträge nahe, der hilflose Griff zu
Lohndrückerei, der Einsatz privater Subunternehmer. Wie groß das
Ausmaß unchristlicher Arbeitsverhältnisse in den eigenen Reihen ist,
weiß selbst die Kirchenleitung nicht. So will der EKD-Ratsvorsitzende
Nikolaus Schneider aussagekräftige Zahlen über Umfang und Form der
Zeitarbeit und deren Entlohnung im Bundesverband Diakonie bis Ende
des Jahres erst noch ermitteln lassen. Die erschreckende
Ahnungslosigkeit über das eigene Verhalten offenbart, dass die Kirche
hier manches versäumt hat. Ferner droht von juristischer Seite
Ungemach. Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm haben Anfang des
Jahres das kirchliche Tarifrecht nach einer Klage der Gewerkschaft
Ver.di generell infrage gestellt. Sie sehen die
Arbeitnehmerinteressen nicht ausreichend gewahrt. Doch erst das
Bundesverfassungsgericht wird hier für Klarheit sorgen und über die
Zukunft des Dritten Weges entscheiden. Inzwischen können sich die
Kirchenverantwortlichen fragen, welchen Sinn ein Sonderrecht noch
macht, das eigentlich vorgibt, ein bestimmtes Leitbild (in diesem
Fall das christliche) vor Fremdbestimmung zu schützen, wenn die
Kirche als Arbeitgeber sich zunehmend von christlichen Grundsätzen
entfernt? Muss sich die Kirche vielleicht doch entweltlichen, wie der
Papst gerade beim Deutschlandbesuch den Katholiken empfahl? Keinem
Protestanten ist zuzumuten, diesen Rat aus Rom anzunehmen. Aber wenn
die Kirche, ob evangelisch oder katholisch, zum x-beliebigen
Betreiber von Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten wird, der nur
noch auf Ertrag, aber nicht mehr auf die Zufriedenheit seiner
Beschäftigten zielt, hat sie kein Sonderrecht mehr verdient.
Rückfragehinweis:
HAMBURGER ABENDBLATT
Ressortleiter Meinung
Dr. Christoph Rind
Telefon: +49 40 347 234 57
Fax: +49 40 347 261 10
christoph.rind@abendblatt.de meinung@abendblatt.de
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