• 28.10.2011, 10:59:02
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ORF-JournalistInnen: "ORF-Gesetz ist umfassend reparaturbedürftig"

Verfassungswidrige Publikumsratswahlbestimmung vergleichsweise nebensächlich

Wien (OTS) - Das ORF-G ist, wie die ORF-JournalistInnen schon
mehrfach aufzeigten, umfassend und grundsätzlich reparaturbedürftig.
Weit über die vom Verfassungsgerichtshof, wie erwartet (siehe
ORF-Redakteursrat-OTS vom 3. Juni) aufgehobenen, vergleichsweise
nebensächlichen Publikumsratswahlbestimmungen hinaus. Die
ORF-JournalistInnen erwarten, dass der Gesetzgeber ohne weitere
Verzögerung endlich ernsthafte Bemühungen erkennen lässt,
Rahmenbedingungen zu schaffen, die der demokratiepolitischen
Bedeutung des öffentlich rechtlichen Rundfunks entsprechen.

Dafür entscheidend sind die ökonomische Sicherung und vor allem
der Ausbau und die zweifelsfreie Sicherung der Unabhängigkeit des
ORF. Das heißt, eine völlig neue Zusammensetzung des
Aufsichtsgremiums (Stiftungsrat), Verbesserungen des
ORF-Redakteursstatuts (= innere Medienfreiheit) und aus dem ORF-G zu
streichen sind die (auch verfassungsrechtlich) bedenklichen,
ökonomisch und medienpolitisch völlig unsinnigen Bestimmungen der
Koppelung der teilweisen, befristeten Gebührenbefreiungsrefundierung
an eine weitere "strukturelle Reduktion der Personalkosten" und eine
"Reduktion der Pro-Kopf-Kosten", sowie die Amputationen des
ORF-online-Angebots, nach denen die "Berichterstattung nicht
vertiefend" sein darf und die Berichterstattung auf den
ORF-Landesstudio-Seiten auf "8o Tagesmeldungen pro Bundesland pro
Kalenderwoche" beschränkt ist.

Wie unhaltbar die derzeitige Zusammensetzung des Stiftungsrates
ist, zeigten nicht zuletzt die Vorgänge um die Neubestellung der
Geschäftsführung auf, als sich etwa Stiftungsratsmitglieder mehrfach
öffentlich zur Missachtung des ORF-Gesetzes bekannten und von der von
Aufsichtsräten verlangten Sorgfaltspflicht insgesamt nichts zu
bemerken war. Das ORF-Aufsichtsgremium muss also endlich, wie von den
ORF-JournalistInnen immer wieder gefordert wurde, analog zu
Aufsichtsräten anderer Großunternehmen zusammengesetzt werden:
Maximal 12 - 15 Mitglieder, ein Drittel davon (nach
Aktiengesetzbeispiel) Belegschaftsvertreter, die nicht nur durch den
Zentralbetriebsrat, sondern auch durch die Konzernvertretung (also
auch durch die BelegschaftsvertreterInnen der ORF-Töchter) und durch
die Redakteursvertretung entsandt werden, damit auch sichergestellt
ist, dass die ORF-JournalistInnen, die das Kerngeschäft des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks besorgen, im Aufsichtsgremium immer
vertreten sind. Wer warum als "Eigentümervertreter" ins
Aufsichtsgremium entsandt wird, muss öffentlich kontrollierbar und
nachvollziehbar gemacht werden. Für jede/n KandidatIn ist ein
Qualifikationsnachweis zu veröffentlichen. Jedenfalls müssen beim
Auswahlmodus Voraussetzungen geschaffen werden, dass dem
ORF-Aufsichtsgremium nur Mitglieder angehören, die persönliche
Reputation zu verlieren haben und nicht Fraktionsvorgaben erfüllen.
Erstmalige Bestellung durch den Hauptausschuss des Nationalrats mit
mindestens 2/3-Mehrheit, danach beschließen die
Aufsichtsgremiumsmitglieder Nachrückungen/Ersatz Ausgeschiedener
selbst, womit die derzeit üblichen, peinlichen parteipolitischen
Besetzungsvorgänge ein Ende hätten.

Das ORF-Redakteursstatut, das im Kernbereich 35 Jahre alt ist, ist
den Entwicklungen der Medienlandschaft anzupassen, hat endlich ohne
jegliche Verwässerung umzusetzen, was das ORF-G vom Redakteursstatut
verlangt:

- Den Schutz der journalistischen MitarbeiterInnen gegen jede
Verletzung ihrer Rechte;

- Die Mitwirkung an personellen und sachlichen Entscheidungen,
welche die journalistischen MitarbeiterInnen betreffen.

Das erfordert die Umsetzung u.a. folgender Forderungen:

- Redakteursversammlungen bekommen das Recht, mit qualifizierter
Mehrheit den Vorschlag der Geschäftsführung betreffend die Besetzung
von Leitungsfunktionen abzulehnen. In einem solchen Fall ist die
Stelle erneut auszuschreiben.

- Ein Begutachtungsrecht der Redakteursvertretung vor allen
programmrelevanten Entscheidungen des Aufsichtsgremiums
(Programmpläne, Jahressendeschemen etc.).

Bei den überfälligen "Reparaturen" des ORF-Gesetzes geht es darum,
ob es einen wirklich unabhängigen, starken öffentlich-rechtlichen
Rundfunk gibt, oder ob Leute das Sagen haben, die nicht
Publikumsinteressen, sondern die parteipolitischen Interessen ihrer
Entsender verfolgen. Oder, wie es so treffend heißt: der
demokratiepolitische Zustand eines Landes lässt sich sehr genau am
Zustand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ablesen.

Der ORF-Redakteursrat
Fritz Wendl Eva Ziegler Dieter Bornemann

Rückfragehinweis:
Fritz Wendl
mailto:[email protected]

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