Wien (OTS) - Wer sein Kleingeld in der Bank in den Münzzähler
kippt und sich bar auszahlen lässt, muss mit hohen Spesen rechnen -
bis zu zehn Prozent vom Zählbetrag. Vorsicht vor anfallenden
Mindestspesen! Spesenfrei ist es meist nur, wenn der Betrag aufs
Sparbuch oder Konto einbezahlt wird. Das zeigt ein AK
Stichproben-Test von Anfang Oktober bei acht Banken in Wien. Die
Informationen über die Spesen lassen bei jeder zweiten geprüften Bank
zu wünschen übrig. Die AK fordert eine verpflichtende
Speseninformation direkt auf den Münzzählgeräten.
Ist das Sparschwein prall gefüllt und muss geschlachtet werden?
"Konsumenten können ihr Kleingeld beim Münzzähler selbst durchlaufen
lassen", sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.
Ist das Geld gezählt, erhält der Konsument in der Regel einen Bon,
mit der er zur Kassa geht.
Das zahlen Konsumenten an Spesen für das Münzen Zählen und die
Barauszahlung
Bank Gebühr in % vom Zählbetrag mindestens höchstens
UniCredit/Bank Austria 1,00 Prozent 3,00 Euro keine Erste Bank nur möglich für Girokonto- oder SparbuchkundInnen Raiffeisen NÖ Wien 1,00 Prozent 0,50 Euro keine BAWAG PSK 0,002 Euro pro Münze*) 1,30 Euro keine Volksbank Wien**) 5,00 Prozent 2,50 Euro 10 Euro WSK 1,50 Prozent 3,50 Euro 10 Euro Hypo NÖ Landesbank-Kunde 1,00 Prozent 2,00 Euro keine Hypo NÖ Nicht-Kunde***) 10,00 Prozent 10,00 Euro keine Oberbank 5,00 Prozent 2,00 Euro 10 Euro
*) Rundung auf ganze 0,10 Euro; **) Spesen nur für NichtkundInnen;
***) ausgenommen Kinder
"Lassen Bankkunden das gezählte Geld auf ihr dortiges Konto oder
Sparbuch gutschreiben, dann haben sie meist keine Spesen", so Zgubic.
Bloß die Raiffeisenbank NÖ Wien verlangt für ihre KundInnen eine
Gebühr, wenn das gezählte Geld am Sparbuch oder Konto gutgeschrieben
wird. Die BAWAG PSK verrechnet ebenfalls eine Gebühr für ihre
KundInnen, wenn das Geld am Konto gutgeschrieben wird. "Wer das Geld
bei seiner Hausbank zählen lässt und gleich einzahlt, soll keine
Gebühren zahlen", verlangt Zgubic.
Wie Sie den Gebühren bei Geldzählautomaten entkommen können:
+ Erkundigen Sie sich über die verrechneten Spesen, bevor Sie das
Geld zählen lassen.
+ Zahlen Sie das gezählte Kleingeld auf Ihr Konto oder Sparbuch ein,
haben Sie als Bankkunde meist keine Gebühren.
+ Wollen Sie das gezählte Kleingeld bar auszahlen lassen, verhandeln
Sie als Stammkunde über die Spesen.
+ Zählen Sie schon zu Hause die Münzen - das kann im Streitfall
nützlich sein.
SERVICE: Den Test gibt es unter wien.arbeiterkammer.at
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
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