- 24.10.2011, 16:10:15
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Vorfall in Veterinärabteilung: Landesamtsdirektor legt Bericht vor
LAD Eberle: Staatsanwaltschaft soll Sachverhalt zusätzlich prüfen, Führungsfunktion von Erik Schmid wird einvernehmlich ruhend gestellt
Bregenz (OTS/VLK) - Heute, Montag, hat Landesamtsdirektor Günther
Eberle den von Landeshauptmann Herbert Sausgruber in Auftrag
gegebenen Bericht zum Vorfall in der Veterinärabteilung vorgelegt.
Darin wird festgestellt, dass es zwischen Landes-Veterinär Erik
Schmid und einer Mitarbeiterin im August 2011 zu einer verbalen
Auseinandersetzung um die sachliche Richtigkeit eines Dienstformulars
kam. Im Zuge dieses Konfliktes hielt Erik Schmid die rechte Hand der
Mitarbeiterin fest, um dieses von ihr zuvor eingereichte und dann
wieder zurück genommene Formular sicher zu stellen. Die dabei
erlittene Verletzung ließ die Mitarbeiterin ärztlich versorgen. Im
Zuge dieser Behandlung erhielt sie eine Entlastungsschiene.
Bereits einen Tag nach dem Vorfall wurde die
Landes-Personalabteilung aktiv und forderte Schmid und dessen
Mitarbeiterin auf, sich zu einem klärenden Gespräch zur Verfügung zu
stellen: Von der Personalabteilung wurde dabei klar gestellt, dass
ein derartiges Verhalten einer Führungskraft nicht toleriert und
deshalb gerügt wird. Erik Schmid entschuldigte sich in weiterer Folge
für sein ungebührendes Verhalten bei der Mitarbeiterin, die diese
Entschuldigung ihrerseits annahm. Auf Anregung der Mitarbeiterin und
der in das Gespräch ebenfalls eingebundenen Personalvertretung
verpflichtete sich Erik Schmid zudem, ein Schmerzengeld zu bezahlen.
Die Mitarbeiterin entschied, dieses Geld nicht anzunehmen, sondern in
einen Unterstützungsfonds einzubezahlen. Alle am Gespräch Beteiligten
haben dieser Vorgangsweise zugestimmt und ein dementsprechendes
Protokoll gemeinsam unterschrieben.
Laut Bericht von Landesamtsdirektor Eberle hat die nun neuerlich
durchgeführte Befragung aller involvierten Mitarbeiter bestätigt,
dass diese Einigung dem Wunsch der verletzten Mitarbeiterin und der
Personalvertretung entsprochen hat. Eberle: "Diese sehen die
getroffene Vereinbarung nach wie vor als gute Lösung und wünschen
diesbezüglich auch keine Änderung." Darüber hinaus haben alle
befragten Abteilungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ausgeführt,
dass es in der Vergangenheit keinerlei ähnlich gelagerten Vorfälle
oder Übergriffe ihres Vorgesetzten gegeben hat.
Auch eine aktuelle Prüfung zum geltenden Strafrecht kommt zum
Schluss, dass keine Anzeigepflicht durch den Dienstgeber vorgelegen
hat. LAD Eberle: "Um jedoch zu dieser Frage eine absolute
Rechtssicherheit zu erhalten, wurde die Sache vom Land inzwischen zur
Beurteilung der Staatsanwaltschaft vorgelegt." Bis diese rechtliche
Beurteilung vorliegt, wird die Führungsfunktion von Erik Schmid
einvernehmlich ruhend gestellt.
Abschließend stellt LAD Eberle fest, dass "jede Form von
Gewaltanwendung aus Sicht des Dienstgebers Land eine
Grenzüberschreitung darstellt, die nicht toleriert wird".
In diesem Zusammenhang betont LAD Eberle auch die Bedeutung einer
kontinuierlichen Führungskräfteentwicklung im Landesdienst. In dabei
angebotenen Lehrgängen setzen sich Führungskräfte mit den
unterschiedlichsten Anforderungen im Rahmen von Führung auseinander.
Erst am Mittwoch, 19. Oktober 2011 referierte etwa Günter Funke vor
über 100 Führungskräften zum Thema "Mit Sinn und Werten führen".
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