• 19.10.2011, 11:52:13
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Mindestsicherung wirkt: Über 13.000 BMS-BezieherInnen haben bereits eine Beschäftigung aufgenommen

Wien (OTS/BMASK) - "Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)
ist eine sehr wichtige und innovative sozialpolitische Maßnahme, die
klar die erwartete Wirkung erzielt: Menschen aus der Sozialhilfe
heraus und zurück in den Arbeitsmarkt zu bringen", wird in einer
Aussendung des Sozialministeriums unterstrichen. Bis zur Einführung
der Mindestsicherung am 1. September 2010 habe es keine Anbindung von
SozialhilfeempfängerInnen an den Arbeitsmarkt gegeben. Durch die BMS
wurde dieser Schritt vollzogen und es konnten sehr viele Menschen -
häufig nach langem Bezug von Sozialhilfe - wieder in eine
Beschäftigung gebracht werden. Seit dem Inkrafttreten der BMS haben
österreichweit 13.283 Bezieher der Mindestsicherung eine
Beschäftigung aufgenommen und 26.283 haben an
Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen. ****

Die Mindestsicherung sei daher eine wichtige und notwendige
Weiterentwicklung des Sozialhilfewesens, weil dadurch die
EmpfängerInnen dieser Leistungen wieder aktiviert werden. "Diese
Menschen empfangen nun keine Leistungen mehr aus Sozialhilfe, sondern
sie erbringen Leistungen für unsere Wirtschaft, für unser
Gemeinwesen", heißt es in der Aussendung. Jeder arbeitsfähige
Empfänger der BMS muss auch eine Arbeit suchen und annehmen. Man
könne sich nicht vor einer Vermittlung auf eine Arbeitsstelle
drücken, ansonsten drohen empfindliche Sanktionen. Auch dies sei
erstmals durch die BMS möglich. "In den allermeisten Fällen sei das
aber gar nicht notwendig, da sehr viele Menschen, die Leistungen aus
der BMS beziehen, wieder so rasch wie möglich aus dieser Situation
herauskommen wollen und die Unterstützung durch das AMS gut
annehmen", heißt es abschließend in der Aussendung. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer, Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSO

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