• 19.10.2011, 09:00:34
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Allianz Tipp: Winterreifen schützen vor Schaden und Strafe!

Wien (OTS) - Auch wenn sich die Tageshöchsttemperaturen derzeit
noch im Plusbereich bewegen, kann abends und nachts rasch die
Frostgrenze erreicht werden. Winterreifen sparen viel Ärger und
bringen mehr Sicherheit. Höchste Zeit also, die Sommerreifen
einzuwintern.

Zwar gilt die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht erst ab
1. November bis 15. April 2012 - aber bereits jetzt können die
Witterungsbedingungen zu Problemen führen. "Auch wenn es keine
generelle Winterreifenpflicht gibt, sollte jeder
verantwortungsbewusste Fahrzeughalter jetzt Winterreifen aufziehen",
rät Mag. Xaver Wölfl, Leiter Market Management der Allianz. "Denn
diese bieten ein deutliches Plus an Sicherheit." Außerdem könne beim
Absinken der Temperatur jede Straßennässe zu Glatteis werden. Und
dann sind Winterreifen ohnedies gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem riskieren Ausrüstungsmuffel bei winterlichen
Fahrbahnbedingungen eine Mindeststrafe von 35 Euro. Werden auch
andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Geldbuße sogar bis zu
5.000 Euro ausmachen.

Rechtzeitig statt fahrlässig

Verursacht der Lenker eines vorschriftswidrig nicht mit
Winterreifen ausgerüsteten Pkw einen Schaden, ersetzt dessen
Haftpflichtversicherung dem Geschädigten im Regelfall trotzdem den
Schaden. Die Kaskoversicherung könnte jedoch dem Lenker des
sommerbereiften Fahrzeugs wegen "grober Fahrlässigkeit" die Zahlung
verweigern. "Schon im Interesse der eigenen Sicherheit sollten die
Reifen rechtzeitig ausgetauscht werden", empfiehlt Wölfl, "und wer so
lange wartet, bis bei Winterreifen die Mindestprofiltiefe
unterschritten ist oder überhaupt mit Sommerreifen über den Winter
kommen will, bringt nicht nur sich, sondern auch andere
Verkehrsteilnehmer in Gefahr."

Ob die Reifen noch den gesetzlichen Vorschriften genügen, kann
jeder Fahrzeughalter ganz einfach selbst überprüfen: mit einer
1-Euro-Münze, die er zwischen die Profilrillen des Reifens hält. Ist
die goldene Umrandung des Geldstücks bereits zu sehen, ist die
vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern
unterschritten - diese Pneus sind dann als Winterreifen nicht mehr
zugelassen.

Von O bis O

Empfehlenswert ist es, die Winterreifen sicherheitshalber von "O"
wie Oktober bis "O" wie Ostern zu fahren. Denn das Wetter hält sich
an keine Gesetze, und spätestens bei Temperaturen unter 7 Grad
Celsius verlieren Sommerreifen ihre Haftfähigkeit. Schuld daran ist
die Gummimischung: "Sommerreifen verhärten bei niedrigen
Temperaturen, wodurch der Kraftschluss zur Fahrbahn vermindert wird.
Der Bremsweg wird länger - auch ohne Schnee und Eis", erklärt Wölfl.

Als Winterreifen gelten nur Reifen, die an der Seitenwand mit der
Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" versehen sind. Sobald Reifen
älter als sechs Jahre sind, sollten sie auch bei noch ausreichender
Profiltiefe ausgetauscht werden. Denn die Gummimischung wird dann
hart und spröde, der Grip lässt nach. Das Herstellungsdatum ist
ebenfalls in die Seitenwand des Reifens eingraviert.

Downloads von http://www.unternehmen.allianz.at/presse/news/
- Foto: Mag. Xaver Wölfl ((C) Allianz, Abdruck honorarfrei)
- Foto: Reifentester aus der Geldbörse ((C) Allianz, Abdruck
honorarfrei)
- Presseaussendung als PDF

Nützliche Links:
Umfassende Information über Winterreifenpflicht
www.winterreifen-pflicht.at

Verband der Reifenspezialisten Österreichs
http://www.vroe.at/docudb/psfile/doc/12/7grad3f671a1ac5508.pdf

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern
oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen
mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden
sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher
wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich
Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz
Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der
anschließenden Integration von Unternehmen und aus
Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus
dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel
durch Naturkatastrophen), der Entwicklung der Schadenskosten,
Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise
-tendenzen und, insbesondere im Bankbereich, aus der Ausfallrate von
Kreditnehmern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte
(z.B. Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse
sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss
haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit
und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten
Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst
werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US
Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Die
Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu
aktualisieren.

Keine Pflicht zur Aktualisierung

Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser
Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

Rückfragehinweis:

Günter Kornfeld
   Unternehmenskommunikation
   Allianz Gruppe in Österreich
   Hietzinger Kai 101-105
   1130 Wien
   Tel: 01/878 07 - 80690, Fax: - 40261
   E-Mail: [email protected]
   Internet: www.allianz.at

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