• 13.10.2011, 10:05:48
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Haimbuchner: "Geförderte Wohnungen nur mit Deutschkenntnissen" auch in OÖ endlich umsetzen

Mit 1. November tritt in Kärnten entsprechende Verordnung in Kraft

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Linz (OTS) - Der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich,
Wohnbaulandesrat Dr. Manfred Haimbuchner forderte heute erneut die
Umsetzung der Verordnung, wonach es keine geförderten Wohnungen ohne
Deutschkenntnisse geben soll. "Das Bundesland Kärnten zeigt vor, dass
diese sinnvolle Verordnung umsetzbar und machbar ist. Im südlichsten
Bundesland tritt eine entsprechende Verordnung mit 1. November in
Kraft, die die Integration in Österreich erleichtert. Verpflichtende
Deutschkenntnisse wären ein erster Schritt gegen Ghettoisierung und
Abschottung von der österreichischen Gesellschaft." ****

"Drittstaatsangehörige, die sich seit mindestens fünf Jahren
rechtmäßig in Österreich aufhalten, sollen nachweisen müssen, dass
sie über einfache Deutschkenntnisse verfügen. Denn angesichts der
sozialen Probleme, die es in manchen Wohngegenden gibt, soll dieser
Nachweis der Integrationsbereitschaft eine Voraussetzung für den
Zugang zu subventionierten Wohnungen werden. Verpflichtende
Deutschkenntnisse sind für Wohnungswerber aus FPÖ-Sicht ein
wirkungsvoller Anreiz für Zuwanderer, sich zu integrieren", so der
FPÖ-Landesparteiobmann, der in diesem Zusammenhang die Haltung der
ÖVP in Oberösterreich kritisierte. "In Kärnten und Vorarlberg hat die
ÖVP dieser freiheitlichen Initiative zugestimmt."

"Hier geht es um den Nachweis von Basiskenntnissen der deutschen
Sprache. Die begünstigte Person hat entsprechend nachzuweisen, dass
das sogenannte A2-Niveau erreicht wird", so Haimbuchner.
Berücksichtigt werde in Ausnahmefällen das Alter und der
Gesundheitszustand. Dies sei durch ein amtsärztliches Gutachten
nachzuweisen. Es gehe bei diesen Sprachkenntnissen darum,
konkretisierte der FPÖ-Landesparteiobmann, dass Sätze und häufig
gebrauchte Ausdrücke verstanden werden und sich die Personen in
einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können. "Ein
Kurszeugnis nach der Integrationsvereinbarungsverordnung, anerkannte
Sprachdiplome oder der mindestens fünfjährige Besuch einer
Pflichtschule in Österreich mit positiven Abschluss des
Unterrichtsfaches Deutsch bzw. ein Schulabschluss oder Lehrabschluss
sind mögliche Nachweise."

Die Kriterien für förderbare Personen seien im oberösterreichischen
Wohnbauförderungsgesetz festgesetzt. "Diese Kriterien sollten um den
Passus ausreichender Deutschkenntnisse erweitert werden. Diese
Regelung hat den Vorteil, über eine soziale Leistung einen konkreten
Anreiz für Zuwanderer zu schaffen, Deutsch zu lernen. Außerdem
umfasst sie sämtliche Drittstaatsangehörige, also auch Personen,
welche die Integrationsvereinbarung und die Rot-Weiß-Rot Karte nicht
berücksichtigen. Dadurch werden Barrieren abgebaut", so Haimbuchner
abschließend. (schluss) bt

Rückfragehinweis:

FPÖ Landesgruppe OÖ
   Birgitt Thurner, Landespressereferentin 
   Tel.:  0732/736426 - 31 FAX: DW 15, Mobil: 0664/9072221
   mailto:[email protected]
   www.fpoe-ooe.at

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