vida und GPA-djp: EU-Kommission gefährdet Arbeitsplätze - Betriebsversammlungen für Montag in Österreich und Deutschland angekündigt
Wien (OTS) - (vida/GPA-djp/ÖGB). Geht es nach einem neuen
Richtlinien- bzw. Verordnungsentwurf der EU-Kommission, sollen unter
dem Deckmantel eines freien Wettbewerbes zukünftig bei der
Bodenabfertigung auf den europäischen Flughäfen (Passagiere und
Fracht) "Billigunternehmen" zum Zug kommen, kritisieren die beiden
Vorsitzenden des Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrats des
Flughafens Wien, Dieter Rozboril (Gewerkschaft vida) und Manfred
Biegler (Gewerkschaft GPA-djp). Die beiden Betriebsräte warnen vor
Sozial- und Lohndumping sowie Arbeitsplatzverlust für die
Flughafenbeschäftigten und einer Qualitäts- und Sicherheitsminderung
für die Passagiere bzw. Frachtkunden durch die geplante
EU-Deregulierung. Aus diesem Grund finden am kommenden Montag, 10.
Oktober 2011, ab 14 Uhr auf zahlreichen österreichischen und
deutschen Flughäfen Betriebsversammlungen zur Information der
Beschäftigten statt - Auswirkungen auf den Flugverkehr könnten nicht
ausgeschlossen werden, so die beiden Betriebsratsvorsitzenden am
Freitag.****
"Die EU-Kommission will mit ihrer Richtlinie die Flughäfen zur
Ausgliederung der Verkehrsdienste zwingen", erklärt Rozboril.
Dienstleistungen, die rund um das Flugzeug erbracht werden, sollen
damit rechtlich von den Flughafengesellschaften abgespalten und somit
ausgegliedert und ausgeschrieben werden. Damit würden die bereits vor
15 Jahren durch eine EU-Regelung verschlechterten Arbeitsbedingungen
für die Beschäftigten in der Bodenabfertigung noch einmal mit
weiterem Sozialabbau verschärft werden. "Es ist zu befürchten, dass
dann nur mehr die Billigstbieter unter den
Dienstleistungsunternehmen, die den Preis auf dem Rücken der
Beschäftigten machen, zum Einsatz kommen. Denn die Einführung von
sozialen Schutzregelungen in der Richtlinie ist derzeit von der
EU-Kommission nicht vorgesehen", gibt Biegler zu bedenken:
"Schlechtbezahlte und demotivierte MitarbeiterInnen stellen
sicherlich auch keinen Kundenutzen dar."
Gegen die Änderung der Richtlinie 96/67 EG (Zugang zum Markt der
Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft)
Widerstand zu leisten und die Belegschaften über die Auswirkungen zu
informieren, haben BetriebsrätInnen aus Österreich und Deutschland
bei einer Konferenz Ende September in Bremen beschlossen. In
Kooperation mit den zuständigen nationalen Gewerkschaften (vida,
GPA-DJP in Österreich und ver.di in Deutschland) und der Europäischen
Transportarbeiter-Föderation (ETF) werde derzeit ein Maßnahmenplan
ausgearbeitet. "Mit diesem soll die EU-Kommission überzeugt werden,
dass sich die Beschäftigten auf den europäischen Flughäfen ihre
Arbeitsplätze nicht einfach ruinieren lassen", bekräftigt Robert
Hengster, zuständiger Sekretär der vida-Bundesfachgruppe Luft-Wasser,
der noch für heuer eine Ausdehnung der Protestmaßnahmen auf weitere
europäische Länder in Aussicht stellt.
"Wir lassen uns das sicher nicht gefallen Die Betriebsversammlungen
sind nur ein erster Schritt. Sollte die Kommission nicht einlenken
bzw. nicht zu Verhandlungen bereit sein, "kann es auch passieren,
dass pünktliche Abflüge für Kommissionsmitglieder in Zukunft nicht
mehr garantiert werden können", so die beiden
Betriebsratsvorsitzenden Rozboril und Biegler.
Folgende zentralen Punkte sind im Vorschlag der EU-Kommission
hinsichtlich der geplanten Deregulierung der Bodenabfertigungsdienste
enthalten:
\x{2588} Ausgliederung: Verpflichtung zur rechtlichen Trennung der
Bodenverkehrsdienste-Tätigkeiten der Flughafengesellschaften ab 2
Millionen Passagieren bzw. 50.000 Tonnen Fracht.
\x{2588} Nicht weniger als 3 Bodenverkehrsdienste-Anbieter sollen ab 5
Millionen Passagieren bzw. 100.000 Tonnen Fracht vorgeschrieben
werden.
\x{2588} Freigabe der Selbstabfertigung: jede Fluglinie soll an jedem
Flughafen die Bodenverkehrsdienste selbst abwickeln dürfen
\x{2588} Freigabe des Subcontracting (Subunternehmer) für Dienstleister,
Verbot für Flughäfen und Fluggesellschaften
\x{2588} Es besteht nur die Möglichkeit aber nicht die Verpflichtung der
EU-Mitgliedsstaaten, Regelungen für den Übergang von Personal bei
einem Dienstleisterwechsel vorzugeben
\x{2588} Einführung eines zweistufigen Ausschreibungsverfahrens: Die
entscheidende Stelle stellt zuerst Kriterien auf. Dabei kann die
Beachtung von Kollektivverträgen vorgeschrieben werden - es ist aber
keine Verpflichtung dazu vorgesehen
\x{2588} Die Einführung von (nicht definierten) Mindestqualifikationen für
Beschäftigte
Rückfragehinweis:
Dieter Rozboril: Tel.: 01 / 7007-22148 bzw. Mobil: 0664 / 835 50 00 Manfred Biegler: Tel.: 01 / 7007-22187 Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit Hansjörg Miethling Tel.: 01 53444 79 261 Mobil: 0664/61 45 733 Internet: www.vida.at
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