• 05.10.2011, 10:03:48
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  • OTS0062 OTW0062

Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit gewerberechtlicher Pokersalons

Salzburg (OTS) - Ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Salzburg
gegen die Geschäftsführung des Concord Card Casinos in Salzburg
bestätigt die Rechtmäßigkeit der Existenz gewerberechtlicher
Pokersalons.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Anzeige, wonach im CCC
verbotenes Glückspiel betrieben würde. Beim Verfahren vor dem
Bezirksgericht am 25. Juli fällte der Richter einen Freispruch,
worauf die Staatsanwaltschaft zwar zunächst noch eine Berufung gegen
das Urteil anmeldete, die aber nun zurückgezogen wurde. Mit diesem
klaren Urteil verfügt die CCC-Gruppe, die seit 1993 Pokersalons auf
der Basis einer ordentlichen Gewerbeberechtigung für das Halten
erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter betreibt, nun mittlerweile
bereits über den zweiten Freispruch in einem Gerichtsverfahren.

Peter Zanoni, Eigentümer und Geschäftsführer der CCC-Gruppe: "Ich
habe immer der österreichischen Rechtsprechung vertraut und bin darin
einmal mehr bestärkt worden."

Rückfragehinweis:
Die Agentur
Johann Lorenz
Tel.: +43-699-18915391 oder Lorenz@gmail.com

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