- 04.10.2011, 12:55:20
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Meinungs- und Redefreiheit schwer gefährdet
Der Entwurf des erweiterten § 283 des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) gegen Verhetzung soll den parlamentarischen Justizausschuss doch unkorrigiert passieren.
Wien (OTS) - Trotz harscher Kritik seitens namhafter Juristen und
Journalisten, hält die Bundesregierung an der umstrittenen
Gesetzesvorlage zur Ausweitung des Verhetzungsparagraphen fest. Im
Namen von 'Terrorismusprävention' sollen kritische, wahrheitsgetreue
Äußerungen bzgl. des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der
sexuellen Ausrichtung und sogar der Weltanschauung, künftig als
"Hetze" strafrechtlich angezeigt und mit bis zu zwei Jahren Gefängnis
(!) bestraft werden können. Zu den Kritikern zählen unter anderen:
ex-Justizminister Harald Ofner, ex-Präsident des Obersten
Gerichtshofes Johann Rzeszut, ex-Rechtsanwaltskammerpräsident Gerhard
Benn-Ibler, der ORF, Printmedien und der ehemalige Chefredakteur der
Presse und der Wiener Zeitung, der erfolgreiche Internet-Blogger
Andreas-Unterberger.at
Der Gesetzestext soll bereits heute Dienstag im Justizausschuss
fixiert werden und somit morgen ins Parlament gelangen. Fast alle
Gesetzesvorlagen der Regierung, die durch parlamentarische
Unterausschüsse gegangen sind, gelangen durch den sog. Klubzwang der
Regierungsparteien zur Verabschiedung durch den Gesetzgeber (den
Nationalrat).
Es wird allgemein befürchtet, dass mittels bald zu erwartender
'Schauprozesse' dem österreichischen Wählervolk dadurch schwere
demokratiepolitische Einschränkungen im Sinne von Meinungsdiktatur
aufgezwungen werden, wogegen sich in vielen Kreisen bereits
Widerstand formiert.
Die Österreichische Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie
und Privateigentum (TFP) hat aus diesem Grund eine
Unterschriftenaktion gestartet, mit der sie die
Nationalratsabgeordneten auf die befürchtete "massive Einschränkung
von Meinungs-, Rede-, Wissenschafts- und Religionsfreiheit" hinweisen
will. Die Kampagne, die schon mehr als 500 Unterzeichner gefunden
hat, ist unter http://www.tfp.at/ abrufbar.
In Zusammenarbeit mit Topjuristen hat die TFP einen konkreten,
bisher unbeantworteten Vorschlag zur Änderung des Gesetzesentwurfs
erarbeitet, der ein Gleichgewicht zwischen dem berechtigten Interesse
am Schutz vor Aufstachelung zum Hass, unter gleichzeitiger Wahrung
des hart erkämpften politischen Rechts auf freie Meinungsäußerung,
herzustellen versucht, siehe nachstehende Hinzufügungen (kursiv),
bzw. die Erklärungen dazu unter http://www.tfp.at/. Ende.
Vorschlag der Regierung mit Hinzufügungen der TFP (in Abs. 2 u. 3
unter Anführungszeichen):
Verhetzung § 283
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite
Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft
oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der
Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein
Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich "und absichtlich zum
Hass" gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein
Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe "antreibt" oder eine solche Gruppe in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu
machen sucht.
"(3) Gerechtfertigt handelt und daher nicht nach Abs. 2 zu
bestrafen ist, wer nur die Glaubens- oder Sittenlehre einer im Inland
bestehenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft
wiedergibt."
Rückfragehinweis:
Peter zu Stolberg, Mobil: 0664 326 2932
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