• 02.10.2011, 13:00:55
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  • OTS0028 OTW0028

Lehrerin schlug mj. Esther mehrfach mit dem Stock auf den Kopf bis sie erbrach

Jugendwohlfahrt Wien sah zu - Mj erhob Menschenrechtsbeschwerde

Wien (OTS) - Mj. Julian Theiss erlitt unter unmenschlicher
staatlicher Behandlung Herzinfarkt. Psychologe brachte Gefahr in
Verzug gegen staatliche Organe ein. Bezug auf OTS0048 vom 28.09.2011
- Folter an und durch Pflegschaftsgerichte zulässig.

Der VfGH sprach aus, dass "ein Kind denselben Anspruch auf den
Schutz der persönlichen Freiheit hat wie ein erwachsener Mensch" -
darunter fällt auch das Verbot der Folter der unmenschlichen oder
erniedrigenden Behandlung oder Strafe.

Folter als Verhöhnung der Menschenrechte, so Bundespräsident Dr.
Heinz Fischer im Jahre 2008, Zitat: "Es ist eine fürchterliche
Vorstellung zu wissen - oder auch nur zu denken -, dass das eigene
Kind, der eigene Vater, die eigene Mutter - aus welchen Gründen auch
immer - gefoltert werden. Die Folter beruht auf dem Prinzip, dass der
Zweck die Mittel heiligt. Gerade dieses Prinzip hat aber enorm viel
Unheil über die Menschheit gebracht und ist mit unantastbaren
Menschenrechten nicht vereinbar."

Am 10. Mai 2011 legitimierte die Österreichische
Präsidentschaftskanzlei Folter an und durch Pflegschaftsgerichte.
Die mj Esther Ecker reichte gestern eine Menschenrechtsbeschwerde
wegen jahrelangen seelischen und körperlichen Qualen durch staatliche
Organe beim Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer, als oberster Hüter
der Verfassung, gegen Österreich ein, weil Österreich keine
staatliche Einrichtung für die Aufklärung von Foltervorwürfen hat.
Vorreiter gegen staatliche Gewalt, illegale staatliche
Kindesaneignung unter Folter war der mj. Julian Theiss im Jahre
2009, der sich mit einer Folterbeschwerde u.a. gegen die
Jugendwohlfahrt an staatliche Organe und ebenfalls an Herrn
Bundespräsident Dr. Heinz Fischer wendete.

Professor Dr. Novak - ehem. UN Sonderberichterstatter gegen
Folter, stellte 2011 öffentlich fest, dass Folter in der Republik
Österreich als Kavaliersdelikt betrachtet wird. ÖVP Mediensprecher
begründete am 28.09.2011 das jahrelange Schweigen der Medien und
fordert mehr Mut zu Unabhängigkeit für die Medien als vierte Gewalt
im Staat.

Esther Ecker und Julian Theiss fordern öffentliche Aufklärung und
Wiedergutmachung für ihre jahrelangen seelischen und körperlichen
Qualen.

Rückfragehinweis:
Daniela Theiss d.theiss@gmx.at, Daniel Oschadleus d.osch@gmx.at

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