- 02.10.2011, 13:00:55
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- OTS0028 OTW0028
Lehrerin schlug mj. Esther mehrfach mit dem Stock auf den Kopf bis sie erbrach
Jugendwohlfahrt Wien sah zu - Mj erhob Menschenrechtsbeschwerde
Wien (OTS) - Mj. Julian Theiss erlitt unter unmenschlicher
 staatlicher Behandlung Herzinfarkt. Psychologe brachte Gefahr in
 Verzug gegen staatliche Organe ein. Bezug auf OTS0048 vom 28.09.2011
 - Folter an und durch Pflegschaftsgerichte zulässig.
Der VfGH sprach aus, dass "ein Kind denselben Anspruch auf den
 Schutz der persönlichen Freiheit hat wie ein erwachsener Mensch" -
 darunter fällt auch das Verbot der Folter der unmenschlichen oder
 erniedrigenden Behandlung oder Strafe.
Folter als Verhöhnung der Menschenrechte, so Bundespräsident Dr.
 Heinz Fischer im Jahre 2008, Zitat: "Es ist eine fürchterliche
 Vorstellung zu wissen - oder auch nur zu denken -, dass das eigene
 Kind, der eigene Vater, die eigene Mutter - aus welchen Gründen auch
 immer - gefoltert werden. Die Folter beruht auf dem Prinzip, dass der
 Zweck die Mittel heiligt. Gerade dieses Prinzip hat aber enorm viel
 Unheil über die Menschheit gebracht und ist mit unantastbaren
 Menschenrechten nicht vereinbar."
Am 10. Mai 2011 legitimierte die Österreichische
 Präsidentschaftskanzlei Folter an und durch Pflegschaftsgerichte.
 Die mj Esther Ecker reichte gestern eine Menschenrechtsbeschwerde
 wegen jahrelangen seelischen und körperlichen Qualen durch staatliche
 Organe beim Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer, als oberster Hüter
 der Verfassung, gegen Österreich ein, weil Österreich keine
 staatliche Einrichtung für die Aufklärung von Foltervorwürfen hat.
 Vorreiter gegen staatliche Gewalt, illegale staatliche
 Kindesaneignung unter Folter war der mj. Julian Theiss im Jahre
 2009, der sich mit einer Folterbeschwerde u.a. gegen die
 Jugendwohlfahrt an staatliche Organe und ebenfalls an Herrn
 Bundespräsident Dr. Heinz Fischer wendete.
Professor Dr. Novak - ehem. UN Sonderberichterstatter gegen
 Folter, stellte 2011 öffentlich fest, dass Folter in der Republik
 Österreich als Kavaliersdelikt betrachtet wird. ÖVP Mediensprecher
 begründete am 28.09.2011 das jahrelange Schweigen der Medien und
 fordert mehr Mut zu Unabhängigkeit für die Medien als vierte Gewalt
 im Staat.
Esther Ecker und Julian Theiss fordern öffentliche Aufklärung und
 Wiedergutmachung für ihre jahrelangen seelischen und körperlichen
 Qualen.
Rückfragehinweis:
 Daniela Theiss d.theiss@gmx.at, Daniel Oschadleus d.osch@gmx.at
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