• 28.09.2011, 11:28:50
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Rezeptgebühr - wer ist befreit?

Alle Infos im neuen Online-Ratgeber der NÖ Gebietskrankenkasse

St. Pölten (OTS) - Für jedes Medikament, das auf Kosten der
Krankenkasse bezogen wird, bezahlt man in der Apotheke eine
Rezeptgebühr von Euro 5,10 (2011). Das ist auf den ersten Blick nicht
viel Geld. Doch für chronisch kranke oder sozial schlechter gestellte
Personen bedeutet dies oft eine spürbare finanzielle Belastung.
Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von der Rezeptgebühr.
Mit dem neuen Online-Ratgeber der NÖGKK (unter www.noegkk.at) findet
man schnell und unkompliziert heraus, ob die Voraussetzungen für eine
Rezeptgebührenbefreiung erfüllt sind. Persönliche Beratung gibt es in
jedem NÖGKK-Service-Center.
Der Weg zur Rezeptgebührenbefreiung
Befreiung ohne Antrag: Automatisch von der Rezeptgebühr befreit sind
u. a. Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen, Zivildiener,
Asylwerber/innen sowie Menschen mit anzeigepflichtigen übertragbaren
Krankheiten (die Befreiung gilt nur für Medikamente, die zur
Behandlung dieser Erkrankung nötig sind).
Befreiung mit Antrag: Personen mit geringem Einkommen können sich
über Antrag bei der NÖGKK befreien lassen. Das Einkommen darf für
Alleinstehende höchstens Euro 793,40, für Ehepaare bzw.
Lebensgemeinschaften maximal Euro 1.189,56, netto pro Monat betragen.
Wer infolge seiner Krankheit einen erhöhten Medikamentenbedarf hat,
kann sich ebenso über Antrag befreien lassen. Jedoch darf das
monatliche Nettoeinkommen Euro 912,41 für Alleinstehende und Euro
1.367,99 für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften nicht übersteigen.
Hat im Familienverband noch jemand ein eigenes Einkommen, wird dieses
ebenfalls berücksichtigt. Antragsformulare liegen in der Krankenkasse
auf, sie können auch telefonisch angefordert oder von der Homepage
heruntergeladen werden.
Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch keinen Kostenanteil
für Heilbehelfe, kein e-card-Serviceentgelt und keinen Kostenbeitrag
im Krankenhaus bezahlen.
Weiteres Plus: Rezeptgebührenobergrenze
Mit der Einführung der Rezeptgebührenobergrenze vor drei Jahren wurde
eine zusätzliche Möglichkeit zur Rezeptgebührenbefreiung geschaffen.
Alle, die einen hohen Bedarf an Medikamenten und ein geringes
Einkommen haben, müssen nur solange Rezeptgebühr zahlen, bis die
aufaddierten bezahlten Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr zwei
Prozent des Jahresnettoeinkommens erreichen. Danach ist man für den
Rest des Jahres automatisch von der Rezeptgebühr befreit (alle
anderen Selbstbehalte sind in diesem Fall zu bezahlen).
Bei der NÖ Gebietskrankenkasse profitieren 68 000 Versicherte und
deren Angehörige von der Rezeptgebührenobergrenze, 54 000 Personen
sind von der Rezeptgebühr befreit.
NÖ Gebietskrankenkasse
Versichertenservice: 050899-6100
www.noegkk.at

Rückfragehinweis:
NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 050899-5121, Fax: 050899-5181
mailto:oea@noegkk.at
www.noegkk.at

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