• 28.09.2011, 11:27:10
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ÖAMTC: Fahrerflucht - Angst vor Konsequenzen verursacht Kurzschlussreaktion

Im Vorjahr gab es 2017 Unfälle mit Fahrerflucht, hohe Strafen drohen

Wien (OTS) - Gestern gab es in Österreich gleich zwei Unfälle mit
Fahrerflucht: Während die Sache in Lustenau, Vorarlberg, mit einem
defekten Scheinwerfer relativ glimpflich endete, wurden in der
Steiermark drei Personen schwer verletzt, einer davon schwebt in
Lebensgefahr. Der erst 17-jährige Lenker ist seit dem Unfall
verschwunden. ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger ortet
unterschiedliche Ursachen, warum ein Lenker nach einem Unfall nicht
anhält: "Unfälle, in die man verwickelt ist, stellen für Autofahrer
eine Stresssituation dar. Manche geraten in Panik und reagieren mit
Verdrängung, Verleugnung und flüchten. Andere treffen die
Entscheidung rational. Sie fürchten strafrechtliche oder persönliche
Konsequenzen. In beiden Fällen sieht der Kraftfahrer in der Flucht
den einzigen Ausweg." Dabei ist Flucht auf jeden Fall die falsche
Reaktion. "Die richtige Reaktion des Unfalllenkers kann für das Opfer
lebensentscheidend sein", gibt die ÖAMTC-Expertin zu bedenken.

Ausgelöst wird die Reaktion durch die Bedrohung, die der
Betroffene in dem Moment wahrnimmt. "Viele fürchten
Unannehmlichkeiten und negative Konsequenzen - von Seiten des
Arbeitgebers, des Partners, von Eltern und Freunden oder vom
Fahrzeughalter, wenn man mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs
war", erklärt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin. Bei anderen sind es
finanzielle Sorgen wie die Angst vor dem Verlust des
Versicherungsstatus der Kfz-Versicherung (Bonusstufe), die eine
Kurzschlussreaktion auslösen. Aber auch das Verdecken von anderen
Straftaten - insbesondere Fahren unter Alkoholeinfluss - ist häufig
Ursache für Fahrerflucht.

Im Jahr 2010 wurden in Österreich drei Personen bei
Fahrerflucht-Unfällen getötet, 2.017 wurden verletzt, 12 Prozent
davon schwer. Insgesamt gab es im Vorjahr 1.768 Fahrerflucht-Unfälle
mit Personenschaden, die meisten davon in Wien (324), gefolgt von der
Steiermark (319), Oberösterreich (277), Niederösterreich (254), Tirol
(179), Kärnten (158), Salzburg (155), Vorarlberg (75) und dem
Burgenland (27). (Quelle: Statistik Austria).

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Imstichlassens eines
Verletzten möglich

"Prinzipiell ist jeder Mensch zu Erster Hilfe verpflichtet.
Rechtlich wird unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfallverursacher
aber anders gewertet als bei jemandem, der zufällig am Unfallort
vorbeikommt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer. Als
fahrerflüchtig gilt, wer einen Unfall verursacht und eine verletzte
Person im Stich lässt. "Dabei ist zu beachten, dass bereits das
Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht gilt", betont Achrainer.
Wird ein Fahrerflüchtiger ausfindig gemacht, so muss er mit
rechtlichen Folgen rechnen. "Neben hohen Geldstrafen und dem Entzug
der Lenkberechtigung drohen einem fahrerflüchtigen Lenker je nach
Unfallfolge bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe", warnt der
ÖAMTC-Jurist. Außerdem kann in diesem Fall die
Haftpflichtversicherung das an den Geschädigten ausbezahlte Geld vom
fahrerflüchtigen Lenker zurückfordern.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Dagmar Halwachs
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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