• 23.09.2011, 08:41:26
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  • OTS0012 OTW0012

Zugang zum Landespflegegeld der Stufen 1 und 2 wird erschwert: Antrag am besten noch heuer stellen

Linz (OTS) - Das Landespflegegeld wird ab 1. Jänner 2012 in die
Bundesregelung übergeführt. Die Regelungen in Oberösterreich bei den
Stufen 1 und 2 sind derzeit günstiger. Die AK Oberösterreich
empfiehlt, noch heuer einen Antrag zu stellen.

Derzeit gibt es beim Landespflegegeld in Oberösterreich bei den
Stufen 1 und 2 günstigere Regelungen. Ab 1. Jänner 2012 muss der
höhere Pflegeaufwand des Bundespflegegeldes nachgewiesen werden, um
ein Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 zu erhalten.

Landespflegegeld der Stufe 1 wird gewährt, wenn
Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und
Pflegeaufwand mehr als 50 Stunden monatlich beträgt und
voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. Für die Stufe 2
sind über 75 Stunden notwendig. Diese Regelung gilt noch bis 31.
Dezember 2011. Ab 1. Jänner 2012 werden Gesetzgebung und Vollzug beim
Pflegegeld von den Ländern auf den Bund übertragen. Damit wird für
die Stufen 1 und 2 ein höherer Pflegeaufwand notwendig: Für die Stufe
1 über 60 Stunden und für die Stufe 2 über 85 Stunden.

"Alle Anträge für ein Landespflegegeld, die bis 31.12.2011 bei der
Wohnsitzgemeinde einlangen, werden noch nach der alten Landesregelung
bewertet. Wir raten daher, den Antrag noch vor Jahresende zu
stellen", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. "Wichtig wäre auch,
die Stufe 6 des Landespflegegeldes, die derzeit um 18 Euro monatlich
unter dem Bundespflegegeld liegt, an die Höhe des Bundespflegegeldes
im Jahr 2011 noch anzupassen", so der AK-Präsident.

Das Landespflegegeld gilt für alle pflegebedürftigen Menschen, die
nicht unter das Bundespflegegeldgesetz - beispielsweise
ASVG-Pensionisten/-innen - fallen. Das sind Arbeitnehmer/-innen,
mitversicherte Angehörige, Sozialhilfeempfänger/-innen sowie
Bezieher/-innen einer Beamtenpension des Landes oder einer Gemeinde.

Das Landespflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die
ausschließlich zur Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen
bestimmt ist. Es wird nach Ausmaß des Pflegebedarfs - unabhängig vom
Einkommen, Vermögen oder von der Ursache der Pflegebedürftigkeit -
geleistet. Landespflegegeld der Stufen 1 und 2 bezogen per 1. Jänner
2011 über 5000 Menschen. Insgesamt erhielten in Oberösterreich rund
9700 Personen Landespflegegeld.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Ulrike Etlinger
Tel.: 0732 6906-2193
mailto: ulrike.etlinger@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

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