• 22.09.2011, 09:02:52
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  • OTS0031 OTW0031

Gesetzeslücke bei Ärzte-Haftpflichtversicherung aufgedeckt

Pensionierte Ärzte oder Erben von verstorbenen Ärzten haften für vergangene Kunstfehler - meist ohne Versicherung!

Wien (OTS) - Experten rechnen, dass durch die neue gesetzlich
verpflichtende Haftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte und
Privatkliniken die ohnehin schon gestiegene Klagsfreude der Patienten
noch weiter anwachsen wird. Das kann für pensionierte Ärzte oder
Erben von bereits verstorbenen Ärzten bzw. auch zukünftigen Erben
existenzbedrohende Folgen haben. Die wenigsten Pensionisten haben
eine Nachhaftungsversicherung abgeschlossen, haften aber 30 Jahre
lang für Fehler bei Behandlungen.

Für aktive Ärzte deckt das aktuelle mit 18.8.2010 in Kraft
getretene Gesetz mit der verpflichtenden Haftpflichtversicherung das
Problem der Nachhaftung ab, aber auf die Pensionisten wurde wohl
vergessen, meint der Geschäftsführer der ÄrzteService Dienstleistung
GmbH. Für pensionierte Ärzte besteht aber ebenfalls eine 30-jährige
Haftung bei ärztlichen Kunstfehlern.

Allerdings ist es für diese Gruppe gar nicht so einfach, ihr
Risiko absichern zu lassen, weil es an Anbietern mangelt. Gleiches
gilt für die Erben, die sich schon gar nicht sicher sein können, was
bzw. ob der verstorbene Vater oder Ehegatte dieses Risiko versichert
hatte. "Das Problem ist vielen unbekannt, aber umso schwerwiegender,
weil damit zu rechnen ist, dass Patienten mit Hilfe von Anwälten auf
die Suche nach Kunstfehlern gehen werden. Wir als ÄrzteService bieten
über die Zürich-Versicherung AG eine so genannte
Stand-Alone-Nachhaftungsversicherung an - übrigens sind wir die
einzigen, die das Problem erkannt haben" verrät Gerhard Ulmer.

Zwei-Klassen-Gesellschaft

Die nunmehr vorgeschriebene Berufshaftpflicht dient dem Patienten
aber natürlich auch dem Arzt. Nun entsteht aber plötzlich eine
Zwei-Klassen-Gesellschaft. Da gibt es jene Ärzte, die versichert sind
und deren Patienten somit bei allfälligen Fehlern gute Chancen haben,
entschädigt zu werden. Dann gibt es aber tausende Ärzte, die keine
Versicherung haben, weil sie längst in Pension sind oder vielleicht
gar nicht mehr leben und deren Erben ihre Verpflichtung übernommen
haben. Wollen geschädigte Patienten zu ihrem Recht kommen, dann kann
das die Existenz des pensionierten Arztes bzw. dessen Erben gefährden
oder - weil nichts mehr da ist - geht der Patient leer aus. "Das kann
nicht im Sinne des Gesetzgebers sein", teilt Ulmer mit, und fordert
gleichzeitig eine gesetzliche Lösung.

Patienten werden sensibler

Neue Verfahren und die Bereitschaft tiefer zu schürfen, lassen
also pensionierte Ärzte nicht mehr ruhig schlafen. Ein Patient, der
vielleicht seit Jahren berufsunfähig ist und sich nicht bewusst war,
dass vielleicht ein bei einer Operation versehentlich durchtrennter
Nerv die Ursache für sein Leiden war, kann durch andere Ärzte auf den
möglichen Schaden aufmerksam werden und Forderungen stellen. Das kann
er bis zu 30 Jahre nach dem ursprünglichen Eingriff. Auch wenn der
Arzt vielleicht gar nicht mehr am Leben ist, haftet er über die
Erben, wenn diese - wie eigentlich meist üblich - eine unbedingte
Erberklärung abgegeben hatten.

In Österreich gibt es jährlich bis zu 30.000 ärztliche
Kunstfehler. Die Medien tragen viel zur Sensibilisierung der
Patienten bei und es gibt viele öffentlich breit getretene Fälle, die
natürlich auch beispielgebend sind.

Es gibt eine Lösung

Pensionierte Ärzte oder Erben von Ärzten haben die Möglichkeit ihr
zweifellos gegebenes Risiko, das mit jedem öffentlich diskutierten
Kunstfehler steigt, mit der ÄrzteService-Nachhaftungsversicherung
abzudecken - zu wirklich günstigen Konditionen, stellt Ulmer klar.

Rückfragehinweis:
Judith Zingerle MA
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
01 402 68 34
office@aerzteservice.com
www.aerzteservice.com

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