- 22.09.2011, 09:00:36
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- OTS0023 OTW0023
Resolution zur Umsetzung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt
Forderungen der D-A-CH Konferenz
Wien (OTS) - Deutscher Musikrat, Österreichischer Musikrat und
Schweizer Musikrat appellieren anlässlich ihrer turnusmäßigen D-A-CH
Jahresarbeitstagung 2011 an die nationalen Regierungen, die UNESCO
Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen (im Folgenden: UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt)
in kulturpolitisches Handeln umzusetzen, damit diese Konvention im
Interesse der bildungskulturellen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger
und im Hinblick auf ihre Ziele Wirksamkeit entfalten kann und nicht
zu einer "Schubladenkonvention" verkümmert, die nicht adäquat gelebt
wird.
1) Der Schutz und die Förderung Kultureller Vielfalt sind
Querschnittsthemen, die in nahezu allen gesellschaftspolitischen
Bereichen auf die Tagesordnung gehören.
Die Zivilgesellschaft, die Parlamente und die Regierungen sind
aufgefordert, im Sinne einer Vorbehaltsklausel alle politischen
Themen auf die Anwendbarkeit der UNESCO-Konvention Kulturelle
Vielfalt genau zu prüfen und diese ggf. umgehend anzuwenden.
2) Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt umfasst:
a. den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes b. den Schutz und die Förderung der zeitgenössischen kulturellen Ausdrucksformen (einschließlich der populären Musik und der Jugendkulturen) c. den Schutz und die Förderung der Kulturen anderer Länder im Sinne eines transkulturellen Dialogs.
Die Zivilgesellschaft, die Parlamente und die Regierungen sind
aufgefordert, die Gleichrangigkeit der drei Grundsäulen der
Konvention stärker als bisher in den Vordergrund ihrer politischen
Arbeit zu stellen. Dazu bedarf es begleitend einer offensiveren
Öffentlichkeitsarbeit aller kultur- und bildungspolitischen Akteure
zu den Zielen und Umsetzungspotenzialen der Konvention.
3) Kulturelle Teilhabe ist ein Menschenrecht (siehe Art. 27 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Kulturelle Bildung ist ein
zentraler Schlüssel für das Entdecken, den Erhalt und die
Weiterentwicklung kultureller Vielfalt. Wir fordern die nationalen
und regionalen Parlamente auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die
insbesondere jedem Kind und Jugendlichen - unabhängig von Herkunft,
Ethnie und Religion - den Zugang zu einem qualifizierten und
kontinuierlichen kulturellen Bildungsangebot eröffnen.
4) Die nationalen Regierungen sind aufgefordert, die nationalen
Dachverbände der Zivilgesellschaft aus dem Bildungs- und
Kulturbereich bei der Erstellung der nationalen Zwischenberichte an
die UNESCO im Jahr 2012 zum Umsetzungsstand der UNESCO-Konvention
Kulturelle Vielfalt zu beteiligen.
5) Die nationalen UNESCO-Kommissionen und die
zivilgesellschaftlichen Dachverbände aus dem Bildungs- und
Kulturbereich sollen weiterhin partnerschaftlich bzw. intensiver als
bisher in die Umsetzungsplanung der politischen Akteure für die Ziele
der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt einbezogen werden.
Aussender:
Österreichischer Musikrat, http://www.oemr.at
Deutscher Musikrat, http://www.musikrat.de
Schweizer Musikrat, http://www.miz.ch
Rückfragehinweis:
Mag. Günther Wildner
Tel.: 0043 699 12696542, mailto:office@oemr.at
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