- 14.09.2011, 09:09:26
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VKI: "Knorr Vie"-Smoothie kann Obst und Gemüse nicht ersetzen
VKI gegen irreführende Werbung von Unilever erfolgreich
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage
gegen Unilever aufgrund der Darbietung des Smoothies "Knorr Vie"
eingebracht und in erster Instanz gewonnen. Das Handelsgericht Wien
kritisierte, dass dem Verbraucher fälschlicherweise suggeriert wird,
der Inhalt des Getränkes könne den Verzehr von frischem Obst und
Gemüse ersetzen.
Der aktuellen Empfehlung der deutschen Gesellschaft für Ernährung
(kurz DGE) zufolge soll ein Erwachsener täglich 400g Gemüse und 200
bis 250g Obst zu sich nehmen. Dies bedeutet fünf Portionen Obst und
Gemüse täglich, wobei eine dieser Portionen - und auch nur
ausnahmsweise - durch 200ml Saft ersetzt werden kann.
"Knorr Vie" ist ein sogenannter "Smoothie"; das ist ein Getränk
aus dem Saft von Früchten und Gemüse. Es wird in Fläschchen von 100ml
angeboten.
Auf "Knorr Vie" war zu lesen: "1 Fläschchen Knorr Vie = 50% des
täglichen Bedarfs an Gemüse & Früchten". Das führt auch im
Zusammenhang mit der graphischen Gestaltung der Verpackung - so das
Handelsgericht Wien - dazu, dass der durchschnittliche Verbraucher zu
der irrigen Annahme komme, dass er anstelle von frischem Obst und
Gemüse eine Flasche "Knorr Vie" zu sich nehmen könne, um 50 Prozent
seines Tagesbedarfes an Obst und Gemüse zu decken. Diese Annahme ist
jedoch falsch.
Der Verweis von Unilever, auf der Oberseite der Verpackung finde
sich ohnehin der kleingedruckte Hinweis: "Jede Flasche Vie hilft
Ihnen auf einfache Art und Weise Ihren täglichen Verzehr an Gemüse
und Früchten zu steigern", war dem Gericht nicht ausreichend, da die
inkriminierte Werbeaussage keinerlei Verweis auf diesen Hinweis
enthielt.
Auch wenn das Produkt dem Lebensmittelsicherheits- und dem
Verbraucherschutzgesetz sowie dem Codex Alimentarius Austriacus
entspricht, ändert das für das Gericht nichts an der Irreführung
durch die plakative Werbeaussage.
"Es ist erfreulich, dass die Gerichte mit Irreführungen rund um
die Gesundheitswirkungen von Lebensmitteln streng ins Gericht gehen",
freut sich Mag. Ulrike Docekal, zuständige Juristin im VKI, über das
Urteil des Handelsgerichtes. Dieses ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at einzusehen.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Mag. Ulrike Docekal, Juristin im Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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