- 09.09.2011, 15:28:14
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- OTS0211 OTW0211
Richtigstellung des Berichts im Format vom 9.9.2011
CHSH - Prinzip: Saubere Trennung zwischen AR Funktionen und Mandaten
Wien (OTS) - Der Bericht im aktuellen Format vom 9.9.2011 stellt
einen falschen Zusammenhang zwischen der Aufsichtsratstätigkeit von
Dr. Edith Hlawati in der Telekom Austria AG und einem Mandat der
Sozietät CHSH rund um die Due-Diligence-Prüfung einer Immobilie her.
Dieser Zusammenhang entspricht nicht der Faktenlage.
Die Sozietät CHSH zeichnete für ihren langjährigen Mandanten
Bankhaus Wölbern beginnend mit Juni 2003 für den Erwerb des
entwickelten Projekts unter anderem für die rechtliche
Due-Diligence-Prüfung verantwortlich und stand weder im Kontakt noch
in einem Auftragsverhältnis zur Telekom Austria AG. Die Betreuung des
Bankhauses erfolgte durch das CHSH Liegenschafts-Department.
Diese Transaktion ist im Emissionsprospekt des Bankhauses
veröffentlicht und damit transparent nachvollziehbar, Seite 42f,
http://www.ots.at/redirect/verkaufsprospekt
Managing Partner Dr. Edith Hlawati weist die Verbindung zwischen
dem Aufsichtsratsmandat und dem Zusammenhang mit der Kanzlei
entschieden zurück.
"Die strikte Trennung der Arbeitsbereiche zwischen von
CHSH-Anwälten wahrgenommenen Aufsichts-Funktionen und CHSH-Mandaten
in unserem Haus wird immer - egal, um welches Unternehmen, welchen
Mandanten, welchen CHSH-Anwalt es geht - vollständig und allen
rechtlichen Erfordernissen entsprechend vollzogen. Es liegen daher
weder Unvereinbarkeiten noch Interessenkonflikte vor."
Rückfragehinweis:
CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten A-1010 Wien, Parkring 2 MMag. Edith Müller, Head of Communications Tel.: +43/1/514 35-265 mailto:edith.mueller@chsh.com, www.chsh.com
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