Blindenführhunde, Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie Unterweisung in lebenspraktische Fertigkeiten müssen endlich gesetzlich verankert werden
Wien (OTS) - Auch wenn Blindheit bzw. hochgradige
Sehbeeinträchtigung weder durch einen Arbeitsunfall, noch durch eine
Berufskrankheit hervorgerufen werden, müssen die Betroffenen
unbedingt einen Rechtsanspruch auf Förderung einer Rehabilitation
haben. Das fordert die Dachorganisation des Österreichischen Blinden-
und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV) anlässlich der aktuellen
Diskussion mit Nachdruck.
"Menschen mit Sehbehinderung sind häufig in ihrer Mobilität sehr
eingeschränkt", beschreibt Mag. Gerhard Höllerer, Präsident des ÖBSV
und Vizepräsident der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR) die Problematik und weiß auch gleich eine
Lösung: "Um am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist für viele
die Verfügbarkeit eines Blindenführhundes, eines Mobilitäts- und
Orientierungstrainings sowie der Unterweisung in lebenspraktischen
Fertigkeiten unverzichtbar." Diese drei Maßnahmen müssten endlich als
Teil medizinischer Maßnahmen gesetzlich verankert werden, lautet eine
langjährige Forderung des ÖBSV.
"Nur mit Hilfe einer auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmten
Rehabilitationsmaßnahme ist es möglich, nach einer Erblindung bzw.
hochgradigen Sehbeeinträchtigung wieder am Alltagsleben teilzunehmen
bzw. im Arbeitsleben verbleiben zu können", ist der ÖBSV-Präsident
überzeugt und ergänzt: "Unter dem Motto 'Arbeit vor Rente' sollte es
uns gelingen, durch rechtzeitige Maßnahmen der beruflichen
Rehabilitation wie zum Beispiel Umschulung oder Weiterbildung zu
erreichen, dass Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben verbleiben
können." Berufliche Rehabilitations-Maßnahmen müssten bereits dann
einsetzen, wenn anzunehmen ist, dass beim weiteren Verbleib von
ArbeitnehmerInnen auf deren Arbeitsplatz mit Arbeitsunfähigkeit zu
rechnen ist. "Dies könnte man zum Beispiel in einer Art
Frühwarnsystem durch eine engere Vernetzung der zuständigen Stellen
sichern", schließt Höllerer.
Rückfragehinweis:
Mag. Raimund Lunzer, Pressesprecher Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV-Dachorganisation) Tel.: 0664 / 140 11 77 mailto:presse@blindenverband.at www.blindenverband.at
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