• 07.09.2011, 10:56:02
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GLOBAL 2000 begrüßt EuGH-Urteil: Honig mit Mon 810-Pollen darf nicht verkauft werden

Wien (OTS) - In einem Grundsatzurteil hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Honig, der nicht zugelassene,
gentechnisch veränderte Mon 810-Pollen enthält, nicht in den Handel
gebracht werden darf. Werner Müller, Gentechnik-Experte bei GLOBAL
2000, ist hocherfreut: "Die groben Mängel in der Zulassung von Mon
810 wurden von GLOBAL 2000 seit Jahren angeprangert, nun wurden sie
endlich auch vom EuGH wahrgenommen. Die Richter haben endlich
erkannt, dass für die Kontaminierung des Honigs nicht die Bienen,
sondern die veränderten Pollen verantwortlich sind."

GLOBAL 2000 freut sich über dieses Urteil im Interesse des
Umweltschutzes und der Imkerschaft. Der EuGH hat im Sinne derer
gehandelt, die durch die chemische Industrie bereits hoch bedroht
sind. GLOBAL 2000 fordert nun von der EU-Kommission, die
Anbauzulassung von Mon 810 europaweit zu widerrufen: "In einer
Landwirtschaft, wo Bienen leben, ist kein Platz für Gentechnik",
erklärt Müller abschließend.

Rückfragehinweis:
GLOBAL 2000
Nunu Kaller
Tel.: +43 699 1 42000 20
mailto:[email protected]
www.global2000.at

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