• 07.09.2011, 09:35:20
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Forderung nach Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation

Kritik an der aktuellen Gesetzeslage durch NÖ Ärztekammer - auch Kindern, Jugendlichen, Pensionisten und sonstigen nicht Erwerbstätigen muss Rehabilitation zustehen

Wien (OTS) - Erst letzte Woche hat der Österreichische Seniorenrat
den Rechtsanspruch für Alterspensionsbezieher auf Rehabilitation
gefordert und erhielt dafür auch prompt Unterstützung von der
Niederösterreichischen Ärztekammer. Doch die Forderung der
Seniorenvertreter geht für Präsident Dr. Christoph Reisner nicht weit
genug: "Aus medizinischer Sicht ist es unverständlich, dass die
Bewilligung einer Rehabilitation davon abhängig gemacht wird, ob der
zuvor stattgefundene Unfall als Arbeitsunfall oder die vorangegangene
Krankheit als Berufskrankheit eingestuft wird. Denn nur in diesen
Fällen besteht in Österreich ein Rechtsanspruch auf Förderung eines
Rehabilitationsaufenthalts. Sind Kinder, Jugendliche, Ältere oder
sonstige nicht erwerbstätige Menschen weniger Wert, dass ihnen der
Rechtsanspruch auf Rehabilitation verwehrt werden kann?" Eine
Tatsache, die dem medizinischen Fortschritt klar widerspricht.

Auch im Vergleich mit unseren Nachbarn steht Österreich nicht gut
da. Die Leiterin des Institutes für Physikalische Medizin &
Rehabilitation am Landesklinikum Wiener Neustadt, Prim. Dr. Angelika
Karner-Nechvile, blickt über die Landesgrenze: "In Deutschland
beispielsweise liegt es seit 2007 nicht mehr im Ermessen der
Krankenkasse, ob eine Rehabilitation bewilligt wird oder nicht. Ist
die Maßnahme aus medizinischer Sicht erforderlich, so muss die
Krankenkasse die Rehabilitation genehmigen." Auch in der Schweiz wird
nicht aufgrund des Anlasses für die Rehabilitation entschieden. Jeder
Antrag wird auf Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
überprüft, egal ob es sich um Kinder, Jugendliche, Berufstätige oder
ältere Menschen handelt. "Immerhin geht es bei der medizinischen
Rehabilitation darum, durch Unfälle oder Krankheiten verloren
gegangene Fähigkeiten wiederherzustellen. Das Ziel ist es, die
Patienten dabei zu unterstützen, wieder am Alltagsleben teilzunehmen
und eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zumindest
hinauszuschieben. Obwohl die Rehabilitation in Österreich zu den
Aufgaben der Sozialversicherung zählt, besteht kein Rechtsanspruch
darauf. Es handelt sich leider eine um sogenannte Kann-Leistung",
ergänzt Prim. Dr. Karner-Nechvile.

Additivfach Geriatrie für Allgemeinmediziner

Im Gegensatz zur Rehabilitation gibt es für ältere Menschen
allerdings auch eine positive Entwicklung. Erst kürzlich wurde das
Additivfach Geriatrie geschaffen, das Allgemeinmediziner ab sofort
erwerben können. Hier wurde die besondere Situation älterer Menschen
in der Ärzteausbildung berücksichtigt. Präsident Dr. Reisner dazu:
"Dieser Schritt ist zu begrüßen. Immerhin sind die Hausärzte die
erste Anlaufstelle für ältere Menschen. Wenn Geriatrie in die
Pflegeheime abgeschoben wird, ist das der falsche Weg. Eine
Versorgung im regionalen Umfeld ist mir ein besonderes Anliegen. In
diesem Zusammenhang wiederhole ich meine Forderung an die Politik
nach einer Medikamentenabgabe in den Ordinationen für alle Ärzte.
Aber gerade die Ärzte, die sich im speziellen den älteren Menschen
widmen wollen, muss dies ermöglicht werden. Nur so ist eine rasche
und unbürokratische Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten
möglich!"

Rückfragehinweis:
Pressestelle der Ärztekammer für Niederösterreich
Mag. Birgit Jung
Tel.: 01/53 751-623
mailto:[email protected]
www.arztnoe.at

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