• 01.09.2011, 15:08:03
  • /
  • OTS0212 OTW0212

ÖH Salzburg zu Psychologie-Aufnahmeprüfungen: Einhebung der Prüfungsgebühr rechtswidrig!

ÖH bereitet Musterprozesse gegen die Einhebung von Prüfungsgebühren vor

Salzburg (OTS) - Am heutigen Donnerstag, 1. September, finden
österreichweit die Aufnahmeprüfungen für das Psychologiestudium
statt. An der Universität Salzburg müssen die KandidatInnen für das
Bachelor- und Masterstudium erstmals einen "Unkostenbeitrag" in Höhe
von 30 Euro bezahlen. Die HochschülerInnenschaft (ÖH) Salzburg sieht
einen klaren Rechtsbruch:

"Die Einhebung dieser Gebühr entbehrt jeder gesetzlichen
Grundlage", stellt Simon Hofbauer vom ÖH-Vorsitzteam fest. "Die
Einhebung der 30 Euro ist somit rechtswidrig. Ein der ÖH vorliegendes
Rechtsgutachten hat diese Skepsis eindeutig bestätigt", so Hofbauer
weiter.

Das Rechtsgutachten hält fest: "Auch nach bislang herrschender
Lehre ist mit der Autonomie der Universitäten eine Befugnis zur
Einführung von Gebühren außerhalb der Studienbeiträge (für die sich
eine gesetzliche Grundlage findet) nicht verbunden. Dass es ferner
nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, dass die Universitäten
selbst Gebühren einführen, ergibt sich auch aus § 12 UG 2002, wonach
die Universitäten vom Bund (und nicht etwa von den Studierenden) zu
finanzieren sind".

Außerdem sind die Aufnahmeprüfungen integraler Teil des
Studienangebot des Universität. Die Erbringung dieser Leistung ist
eine Pflicht aus der Leistungsvereinbarung und muss durch die in der
Leistungsvereinbarung zugewiesenen Mittel erbracht werden.

"Die Einhebung von Gebühren bei den Psychologie-Aufnahmeprüfungen
verschärft nicht nur die soziale Selektion im Hochschulzugang, sie
widerspricht auch dem Gleichheitsprinzip!", kritisiert Tobias Aigner
vom ÖH-Vorsitzteam. "BewerberInnen an anderen Fächern müssen keine
Gebühren entrichten. Es ist nicht einzusehen, warum die Salzburger
Psychologiestudierenden hier besonders belastet werden!"

"Die ÖH hat bereits vor Monaten ihre Kritik gegenüber dem Rektorat
und im Senat der Universität Salzburg geäußert", so Susanne Karrer,
ÖH-Vorsitzteam. "Wir bereiten nun einen Musterprozess gegen die
Gebühren vor. Wir sind zuversichtlich, dass die Universität die
eingehobenen Gebühren in vollem Umfang zurückerstatten wird müssen".

Rückfragehinweis:
Simon Hofbauer
Vorsitzender der ÖH Salzburg
vorsitz@oeh-salzburg.at
Tel.: +43/664/88663218

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OHS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel