Wien (OTS) - "Wir haben unsere Erwartungen ohnehin niedrig
angesetzt, es ist aber noch schlimmer gekommen", sagt Dr. Susanne
Heger von der Kanzlei Heger & Partner Rechtsanwälte, die die
Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West vertritt.
Anflugverfahren auf neue Piste offen - enorme Belastungen für Wien zu
erwarten
Der Öffentlichkeit wurde die dritte Piste mit dem gekurvten
Anflugverfahren verkauft. Die Flieger würden so abdrehen, dass sie
das Stadtgebiet beim Landeanflug auf die neue Piste nicht überfliegen
würden. Ja es sollte sogar zu einer Entlastung Wiens kommen.
Die Realität sieht so aus:
- Es ist unklar, ob das gekurvte Anflugverfahren überhaupt als ausschließliches Anflugverfahren aus dem Westen (also zum Schutz der Stadt Wien) von der Flughafen Wien AG beantragt wurde. - Die UVP-Behörde hat offensichtlich nicht vor, Auflagen so zu formulieren, dass der Anflug auf die dritte Piste nicht über Wiener Stadtgebiet erfolgen darf. - Laut Sachverständigengutachten wird der gekurvte Anflug, wenn überhaupt, dann frühestens im Jahr 2025 im Massenbetrieb möglich sein. - Laut Sachverständigengutachten sind die vorgelegten Berechnungen des gekurvten Anflugverfahrens falsch; der Schweizer Sachverständige rät dazu, das Verfahren erst einmal für den Flughafen Wien auszuarbeiten und es ihm erst dann als Gutachter vorzulegen. - Laut Sachverständigengutachten wird die dritte Piste bei Airlines unbeliebt sein, da sie vom Terminal zu weit entfernt ist. Der Gutachter rechnet mit einer Verschiebung der Belastung von der dritten Piste auf die erste (alte) Piste, auf die der Anflug über das gesamte Wiener Stadtgebiet verläuft.
Das heißt, es ist beim Landeanflug mit einem Parallelbetrieb auf
die erste und die dritte Piste quer über das gesamte Stadtgebiet zu
rechnen, mit Schwerpunkt auf der ersten Piste. Zusätzlich werden
unzählige Starts von der neuen Piste über das Wiener Stadtgebiet
geleitet werden.
Piste soll als "Betonstreifen" auf Vorrat bewilligt werden -
UVP-Verfahren reine Farce
Aus den "Auflagen" der UVP-Behörde geht hervor, dass das
Betriebskonzept für die dritte Piste erst in Zukunft entwickelt
werden soll. Die Piste soll also als Betonstreifen genehmigt werden,
wie sie dann betrieben werden wird, bleibt völlig offen. Die
Szenarien, die im UVP-Verfahren der Beurteilung der Auswirkungen
zugrunde gelegt werden, sind völlig unverbindlich. Das gesamte
Verfahren ist also eine reine pro-forma Pflichtübung, die realen
Auswirkungen des zukünftigen Betriebs der Piste können und sollen
nicht untersucht werden.
Mediationsvereinbarung nicht eingehalten
Zahlreiche Bürgermeister der Umlandgemeinden des Flughafens und
ehemalige Verfechter des Mediationsverfahrens auf
Bürgerinitiativenseite haben bereits am ersten Verhandlungstag zu
Protokoll gegeben, dass das eingereichte Projekt nicht der
Mediationsvereinbarung entspricht. "Wir haben nie an die ehrlichen
Absichten des Flughafens im Mediationsverfahren geglaubt. Es macht
mich aber betroffen zu sehen, dass hier Menschen in ihrem Vertrauen
auf die fünfjährige Mediation getäuscht und tief verletzt wurden.
Ihnen wird der Fluglärm im Zusammenhang mit der dritten Piste in der
Seele weh tun", bemerkt Dr. Martin Fischer von der Kanzlei Heger &
Partner.
Dieses extrem bürgerfeindliche UVP-Verfahren fügt sich nahtlos an
die bisherige Skandalgeschichte des Flughafens an. Während alle
umweltschützenden Kräfte im Mediationsverfahren gebunden waren
steigerte der Flughafen seine Kapazitäten durch Ausbauten nach
eigenen Angaben um mindestens 70.000 Flugbewegungen - ohne UVP - und
ließ hunderte Millionen Euro im Rahmen des Skylinkbaus versickern.
Es ist beinahe unglaublich, dass dies alles in einem Rechtsstaat
möglich sein soll.
Rückfragehinweis:
Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West
E-Mail: office@14gegenflieger.at; Tel: 0681 10661494
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