Wien (OTS) - In ganz Österreich riskieren Spieler ihr Geld bei
Glücksspielautomaten in Tankstellen oder Gastwirtschaften in der
Hoffnung, große Gewinne zu erzielen. Nicht selten verliert jedoch der
Spieler. Es stellt sich daher die Frage, ob der einzelne Spieler im
Verlustfall seine Einsätze zurückfordern kann.
Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist eindeutig: Ist das einzelne
Glücksspiel verboten und somit ungültig, kann der Verlierer die
bezahlten Einsätze zurückfordern. Der Zweck des Verbots von
Glücksspielen liegt nämlich gerade darin, Vermögensnachteile durch
verbotenes Glücksspiel zu verhindern.
Wer bei illegalen Glücksspielautomaten Geld verliert, kann seinen
Einsatz zurückfordern!
Wann ist also der Betrieb eines Glücksspielautomaten verboten und
wann nicht?
In Österreich ist die Durchführung von Glücksspielen prinzipiell
dem Bund vorbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen zum Glücksspielmonopol
des Bundes. So ist es insbesondere den einzelnen Bundesländern
erlaubt, Landesgesetze zu erlassen, auf deren Basis
Glücksspielautomaten in den einzelnen Bundesländern betrieben werden
dürfen (früher sprach man diesbezüglich vom "kleinen Glücksspiel",
nunmehr von "Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten"). Wer also
in den einzelnen Bundesländern legal einen Glücksspielautomaten
betreiben will, benötigt eine aufrechte (landesgesetzliche)
Bewilligung zum Betrieb von Glücksspielautomaten.
Im Burgenland, sowie in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und
Vorarlberg ist der Betrieb von Glücksspielautomaten aktuell nicht
erlaubt!
In den fünf Bundesländern Burgenland, Oberösterreich, Salzburg,
Tirol und Vorarlberg war das "kleine Glücksspiel" bislang verboten.
Zwar wurde in Oberösterreich mittlerweile ein Landesgesetz zur
Durchführung von "Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten"
beschlossen und verlautbart, allerdings sind die Lizenzen zur
Durchführung von "Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten"
bislang noch nicht verteilt worden.
In den vier Bundesländern Wien, Niederösterreich, Steiermark und
Kärnten ist das "kleine Glücksspiel" zwar erlaubt, dennoch gibt es
auch in diesen Bundesländern Betreiber von Glücksspielautomaten, die
über keine aufrechte (landesgesetzliche) Bewilligung verfügen.
Abgesehen davon läuft die Gültigkeit der erteilten
Landesbewilligungen des "kleinen Glücksspiels" in diesen vier
Bundesländern mit 31.12.2014 bzw. 31.12.2015 ab. Lediglich in
Niederösterreich wurde, wie in Oberösterreich, bereits ein
Landesgesetz zur Durchführung von "Landesausspielungen mit
Glücksspielautomaten" beschlossen und verlautbart, die entsprechenden
Lizenzen aber noch nicht verteilt.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass aktuell im Burgenland sowie
in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg der Betrieb von
Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung etwa an Tankstellen oder in
Gastwirtschaften jedenfalls verboten bzw. mangels erfolgter
Lizenzerteilung noch nicht erlaubt ist. Wer sein Geld in diesen
Bundesländern bei Glücksspielautomaten verliert, kann seinen
verlorenen Einsatz zurückfordern.
In Niederösterreich stehen bis zu 700 illegale
Glücksspielautomaten, Spieler können ihre Einsätze zurückfordern!
In Wien, Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten ist der
Betrieb von Glücksspielautomaten zwar prinzipiell erlaubt, dennoch
benötigt der einzelne Betreiber eine aufrechte Bewilligung. Wer sein
Geld in diesen Bundesländern bei Glücksspielautomaten verliert, deren
Betreiber über keine aufrechte Bewilligung verfügt, kann seinen
verlorenen Einsatz ebenfalls zurückfordern.
Anzeigenflut wegen des illegalen Betriebs von Glücksspielautomaten:
Angesichts einer Anzeigenflut bei den zuständigen Gerichten und
Bezirksverwaltungsbehörden wegen des illegalen Betriebs von
Glücksspielautomaten in den einzelnen Bundesländern, zeigt sich ein
immer härteres und wirkungsvolleres Vorgehen gegen konzessionslose
Betreiber von Glücksspielautomaten. Diesen droht für das
konzessionslose Betreiben von Glücksspielautomaten. die Verhängung
von Geldstrafen in Höhe von bis zu EUR 22.000,00. Dazu können jetzt
auch noch Rückforderungsansprüche von Spielern hinzukommen, die ihre
verlorenen Einsätze zurückfordern.
Rückfragehinweis:
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