UNHCR startet Kampagne gegen Staatenlosigkeit
Geschätzte 12 Millionen Menschen weltweit staatenlos
Genf/Wien (OTS) - Weltweit gibt es Millionen Menschen, die nicht
als Staatsbürger irgendeines Landes anerkannt sind. Auf dem Papier sind diese Menschen nicht existent, denn sie sind Menschen ohne Staatsbürgerschaft. Sie sind staatenlos. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) hat das Mandat, Staatenlosigkeit zu verhindern. Am 25. August - kurz vor dem 50. Jahrestag der Konvention zur Verminderung von Staatenlosigkeit von 1961 - startet UNHCR eine Kampagne, um auf dieses vernachlässigte Thema aufmerksam zu machen und die Zahl der Staatenlosen weltweit zu verringern.
Staatenlosigkeit kann viele Gründe haben, viele davon verbergen sich hinter Gesetzen, doch die Auswirkungen auf die Betroffenen können dramatisch sein. Da Staatenlose keine Bürger irgendeines Landes sind, bleiben ihnen zumeist grundlegende Rechte und der Zugang zur Arbeit, Unterkunft, Bildung oder medizinische Versorgung verwehrt. Sie können häufig kein Bankkonto eröffnen, kein Eigentum erwerben, heiraten oder für ihre Kinder eine Geburtsurkunde erhalten. Manche werden für lange Zeit in Haft genommen, weil sie ihre Identität und ihre Herkunft nicht nachweisen können.
"Für die Betroffenen ist dieser Zustand ein Albtraum, sie leben in rechtlicher Ungewissheit und brauchen dringend Hilfe", sagt UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres. "Staatenlosigkeit macht die Menschen zu Außenseitern. Das ist nicht nur für die einzelnen Betroffenen unerträglich, sondern marginalisiert ganze Bevölkerungsgruppen über Generationen. Der so erzeugte hohe Druck auf diese Gruppen kann sogar zu Konflikten führen."
UNHCR schätzt die Zahl staatenloser Menschen global auf bis zu zwölf Millionen. Exakte Zahlen anzugeben, ist aber äußerst problematisch. Unterschiedliche statistische Kriterien in Verbindung mit verschiedenen Definitionen erschweren es, das Ausmaß von Staatenlosigkeit zu erfassen. Auch auf diese Probleme möchte UNHCR in nächster Zeit verstärkt aufmerksam machen, gleichzeitig arbeitet UNHCR selbst an der Verbesserung der Methoden, um Staatenlosigkeit statistisch zu erheben. Die volle Tragweite des Problems der Staatenlosigkeit ist weltweit zwar noch nicht hinlänglich bekannt, UNHCR hat Südostasien, Zentralasien, Osteuropa und den Mittleren Osten aber bereits als Regionen mit akutem Handlungsbedarf identifiziert. Staatenlosigkeit ist jeoch ein weltweites Phänomen, dass vor keinen Staatsgrenzen Halt macht und aus vielen unterschiedlichen Gründen Menschen ausgrenzt.
Drei der größten Risikofaktoren:
1) Die Bildung von neuen Staaten
Staatenneubildung birgt ein sehr hohes Risiko für Menschen, staatenlos zu werden, wenn nicht von Anfang an das problem mitbedacht wird. Der Südsudan wurde weltweit als neuer Staat begrüßt, aber es bleibt abzuwarten, wie Gesetze zur Staatsangehörigkeit im Sudan als auch im Südsudan umgesetzt werden.
"Die Auflösung und Neubildung von Staaten, das Abtreten von Territorien und die Neuziehung von Grenzen waren in den letzten beiden Jahrzehnten die Hauptursachen, warum Menschen zu Staatenlosen wurden. Unsere Erfahrung zeigt: Wenn eine neue Gesetzgebung nicht ein besonderes Augenmerk auf potentielle Staatenlosigkeit richtet, werden immer viele Menschen von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen", konstatiert Mark Manly, der Leiter der Staatenlosen-Abteilung bei UNHCR.
In den 1990er Jahren war es der Zerfall der Sowjetunion, von Jugoslawien und der Tschechoslowakei, der hunderttausende Menschen staatenlos zurückgelassen hat. Vor allem bereits zuvor benachteiligte soziale und ethnische Gruppen waren die Hauptleidtragenden. In dieser Region konnten die meisten Fälle von Staatenlosigkeit gelöst werden. Gleichwohl sind immer noch zehntausende Menschen von diesem Problem betroffen.
2) Rechtliche Diskriminierung von Frauen und Kindern
Eine schlimme Folge von Staatenlosigkeit ist es, dass sie sich in nachfolgenden Generationen fortsetzt. Denn in den meisten Fällen sind Kinder von Staatenlosen von Geburt an ebenfalls staatenlos. Ohne Staatsangehörigkeit ist es für Kinder extrem schwierig, eine offizielle Ausbildung zu erhalten oder andere grundlegende Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Diskriminierung von Frauen setzt sie einem erhöhten Risiko aus, staatenlos zu werden. Eine UNHCR-Analyse belegt, dass in mindestens 30 Staaten Staatsbürgerschaftgesetze in Kraft sind, die Frauen diskriminieren. Auch sind Frauen und ihre Kinder in einigen Staaten einem erhöhten Risiko von Staatenlosigkeit ausgesetzt, wenn sie Ausländer heiraten. Die Gesetze vieler Staaten erlauben es Müttern nicht, ihre Staatsangehörigkeit auf Kinder zu übertragen.
Erfreulicherweise ist eine größere Anzahl von Staaten dabei, die Geschlechterdiskriminierung in ihrem Staatsbürgerschaftsrecht zu unterbinden. Staaten wie Ägypten (2004), Indonesien (2006), Bangladesch (2009), Kenia (2010) und Tunesien (2010) haben ihre Gesetze bereits geändert und räumen Frauen das gleiche Recht wie Männern ein, ihre Staatsbürgerschaft zu behalten und auf ihre Kinder zu übertragen. UNHCR wird sich bei seinen Aktivitäten rund um den 50. Jahrestag der Staatenlosenkonvention besonders für die Abänderung von geschlechtsspezifischen Benachteilungen im Staatsbürgerschaftsrecht einsetzen.
3) Ethnische Diskriminierung
Eine grundlegende Ursache für staatenlose Situationen ist sehr oft Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, gepaart mit politischem Unwillen, das Problem zu lösen. Gruppen, die ab dem Zeitpunkt einer Staatsgründung oder des Festlegens eines Staatsvolkes von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wurden, sind z.B. die muslimischen Einwohner (Rohingya) des nördlichen Rakhine Staates in Myanmar, einige Bergvölker in Thailand und die Bidoon in den Golfstaaten. Die Mehrheit der Roma in Europa besitzt hingegen die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes. Gleichwohl gibt es auch viele Tausende Roma in verschiedenen europäischen Ländern, die weiterhin staatenlos sind. Manche dieser Bevölkerungsgruppen sind so an den Rand der Gesellschaft gedrängt worden, dass sie trotz Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes zu ihrem Vorteil oft große Schwierigkeiten beim Erwerb der Staatsbürgerschaft haben.
In den letzten Monaten haben Kroatien, die Philippinen, Turkmenistan und Panama eine historische Entscheidung getroffen und sind einer oder beiden Konventionen zur Staatenlosigkeit beigetreten. Von vielen Staaten wird das Thema Staatenlosigkeit aber weiter ausgeklammert, da sich das Problem zumeist in einem sehr sensiblen Kontext bewegt. Die Anzahl der Staaten, die den beiden internationalen Staatenlosen-Konventionen beigetreten sind, ist dabei ein guter Gradmesser: Die Konvention zur Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954, die festlegt, wer als staatenlos gilt und den Betroffenen Mindeststandards der rechtlichen und sozialen Behandlung einräumt, haben lediglich 66 Staaten unterzeichnet. Der Konvention zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961, die Prinzipien und ein rechtliches Regelwerk festschreibt, um Staatenlosigkeit zu vermeiden, sind sogar lediglich 38 Staaten beigetreten. Die UN umfasst hingegen 193 Mitgliedstaaten.
"In 50 Jahren konnten für diese Konventionen nur wenige Unterzeichnerstaaten gewonnen werden", sagt Flüchtlingshochkommissar Guterres. "Es ist beschämend, dass Millionen Menschen ohne Staatsangehörigkeit leben müssen. Der Besitz einer Staatsbürgerschaft ist ein fundamentales Menschenrecht. Das Ausmaß des Problems und die dramatischen Auswirkungen auf die Betroffenen sind weiterhin so gut wie unbekannt. Dies müssen wir ändern. Regierungen müssen handeln, um die Gesamtzahl der Staatenlosen in der Welt zu verringern".
Trotz einiger gelungener Versuche muss auf diesem Gebiet noch viel mehr geleistet werden. Erklärtes Ziel von UNHCR ist es, das Thema Staatenlosigkeit mehr in den Vordergrund zu rücken und Staaten zu ermutigen, den beiden Abkommen zur Staatenlosigkiet beizutreten, Staatsangehörigkeitsgesetze entsprechend zu reformieren und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um Staatenlosigkeit zu beenden.
--- Bild- und Videomaterial zu dieser Aussendung unter
http://www.unhcr.org/4a09806215.html ---
Rückfragen & Kontakt:
Mag.a Ruth Schöffl, Tel. +43-1/26060 5307, Mobil: +43-699/1459 5307 Mail: schoeffl@unhcr.org