• 18.08.2011, 12:11:16
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Hundstorfer: "10 Jahre Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH - 10 Jahre Sicherheit für ArbeitnehmerInnen"

Finanzierung langfristig gesichert - Beitragssatz bleibt konstant

Wien (OTS/BMASK) - Vor 10 Jahren wurde die Verwaltung des
Insolvenzentgelt-Fonds(IEF) auf eine privatrechtliche organisierte
GmbH, die IEF-Service GmbH, übertragen. Aus diesem Anlass hat
Sozialminister Rudolf Hundstorfer gemeinsam mit dem Geschäftsführer
der IEF-Service GmbH, Christian Steyrer, heute bei einer
Pressekonferenz Bilanz gezogen. "In den letzten 10 Jahren konnten an
rund 330.000 betroffene ArbeitnehmerInnen rund 2,5 Milliarden Euro an
Insolvenzentgelt ausbezahlt werden. Die Ansprüche der
ArbeitnehmerInnen sind im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers
durch den IEF gesichert ", so Hundstorfer. "Die ArbeitnehmerInnen
können sich darauf verlassen, dass sie ihre ausstehenden Ansprüche im
Fall einer Insolvenz ihres Arbeitsgebers in jedem Fall ausbezahlt
bekommen", unterstrich der Minister. ****

Der IEF ist daher ein Versicherungssystem. "Alle Unternehmen, die
Arbeitnehmer beschäftigen, müssen den IESG-Beitrag in Form eines
Zuschlags zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag im Rahmen der
Lohnnebenkosten abführen", so Hundstorfer. Der IEF habe den
gesetzlichen Auftrag, Löhne, Gehälter und Beendigungsansprüche der
von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffenen Arbeitnehmer
sicher und so rasch wie möglich zuzuerkennen, erläuterte Hundstorfer.

"Eine weitere wichtige Funktion des IEF ist die Absicherung
unseres dualen Ausbildungssystems seit 2006. Das war eine langjährige
Forderung der Gewerkschaft. Alle Unternehmen, die Arbeitnehmer
beschäftigen, müssen in den Fonds über den IESG-Beitrag einzahlen.
Aber nur jene Unternehmen, die dann auch tatsächlich Lehrlinge
ausbilden, bekommen Förderungen wieder ausbezahlt. Der IEG ist daher
auch ein Art Ausgleichsfonds zwischen Betrieben, die ausbilden und
jenen, die nicht ausbilden", sagte der Minister. Der IEF leiste daher
wichtige Beiträge für die Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher.
Die ausbezahlten Mittel fließen in die Lehrlingsausbildungsprämie wie
auch in die betriebliche Lehrlingsförderung. Auch in den kommenden
Jahren werden jährlich rund 160 Millionen Euro für diesen Zweck vom
IEF bereitgestellt, erläuterte Hundstorfer.

"Dass die Ziele der Ausgliederung des IEF in eine GmbH erreicht
wurden, ist anhand der erheblichen Senkung der Verfahrensdauer
ersichtlich. Im Jahr 2010 konnte die Dauer der Enderledigung auf drei
Monate reduziert werden. Eines meiner Anliegen war und ist immer auf
eine rasche Auszahlung der Ansprüche zu drängen, jedoch unter
ständiger Beibehaltung der Prüf- und Entscheidungsqualität, erklärte
der Geschäftsführer der IEF-Service GmbH, Christian Steyrer. Liegen
bei der Prüfung aber alle notwendigen Unterlagen vor und ist die Höhe
der Ansprüche unstrittig, kommt es sofort zu einer ersten Zahlung,
die auch schon nach einem Monat erfolgen kann. Die Überweisung des
Insolvenzentgelts erfolgt am selben Tag bzw. max. innerhalb von 3
Tagen ab der Entscheidung. Denn das Motto der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des IEF lautet "Wer schnell hilft, hilft doppelt", so
Steyrer.

Die Wirtschaftskrise hat in der Bilanz des IEF deutliche Spuren
hinterlassen. Zahlte der IEF im Jahr 2008 noch 208 Millionen Euro
Insolvenzentgelt an die betroffenen ArbeitnehmerInnen aus, so stieg
der Betrag im Jahr 2009 um mehr als 33 Prozent auf 277 Millonen Euro
an. "Trotz der gestiegenen Auszahlungen bleibt der IESG -Beitragssatz
von 0,55 Prozent für alle Unternehmen für 2011 und 2012 konstant. Die
künftigen Ansprüche von Betroffenen sind trotz der Belastungen, die
durch die Krise entstanden sind, aufgrund der guten
Konjunkturentwicklung und neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen
langfristig bis 2015 gesichert. Eine ausreichende Dotierung des
Insolvenzentgelt Fonds ist vorhanden", erläuterte der Sozialminister.

Seit 1.7.2011 müssen wieder für ArbeitnehmerInnen ab dem 58.
Lebensjahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet werden.
Bislang waren ArbeitnehmerInnen über dem 58. Lebensjahr von der
Leistung von ALV-Beiträgen befreit. 41 Prozent dieser Mehreinnahmen
in den Jahren 2011 bis 2015 werden dem IEF zu Gute kommen. Zudem wird
die für 2014 geplante Ausweitung dieser Befreiung auf Personen ab 57
Jahren erst ab 2018 gelten. "Wir gehen dabei davon aus, dass dem IEF
aus diesem Titel bis 2015 rund 328 Mio. Euro zufließen", so
Hundstorfer.

"Mit dem Instrumentarium des IEF können die ArbeitnehmerInnen
jedenfalls sicher sein, dass sie ihre ausstehenden Ansprüche im Fall
einer Insolvenz ihres Arbeitgebers in jedem Fall ausbezahlt
bekommen", so der Sozialminister abschließend.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer, Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

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