• 18.08.2011, 09:37:24
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ÖAMTC: Unbedacht aus dem Auto geworfene Zigaretten können teuer kommen

Strafe von bis zu 726 Euro droht, auch strafrechtliche Konsequenzen möglich

Wien (OTS) - Dass Rauchen die Gesundheit beeinträchtigt, hat sich
mittlerweile herumgesprochen. Ob und wie sehr die Zigarette am Steuer
die Verkehrssicherheit gefährdet, ist in Fachkreisen umstritten.
"Klar ist aber, dass aus dem fahrenden Auto geworfene Zigaretten oder
gar während der Fahrt geleerte Aschenbecher andere Verkehrsteilnehmer
massiv in Gefahr bringen können", stellt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer
klar.

Die Straßenverkehrsordnung sieht für die Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer durch aus dem Fenster geworfenen Müll, also auch
brennende Zigaretten, eine Strafe von bis zu 726 Euro vor. "Generell
ist es eine rücksichtslose und gefährliche Unsitte, Dinge einfach aus
dem Fenster zu werfen. Im Einzelfall können auch strafrechtliche
Konsequenzen die Folge sein", hält der ÖAMTC-Rechtsexperte fest. Wenn
eine weggeworfene Zigarette beispielsweise einen Waldbrand
verursacht, kann das neben Schadenersatz-Ansprüchen auch eine
gerichtliche Verurteilung mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach
sich ziehen", erläutert Hoffer.

Neben Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird auch
Verunreinigung bestraft

Dass die Strafen nicht immer so hoch sind, zeigt ein Fall aus
Wien. Dort hat eine Autofahrerin durch ihre hinausgeworfene Zigarette
zwar niemanden gefährdet, aber dennoch eine Straftat begangen. Sie
wurde wegen eines Verstoßes gegen das Wiener Reinhaltegesetz zu einer
Verwaltungsstrafe von 75 Euro verurteilt. "Dieses Gesetz, unter das
auch die Strafe für das berühmte 'Hundegackerl' fällt, sieht einen
Strafrahmen von 1.000 Euro für jede Verunreinigung der Straße vor",
erklärt der ÖAMTC-Experte. Eine Chance, aufgrund der Geringfügigkeit
der Verschmutzung gegen die Strafe vorzugehen, sieht Hoffer nicht.
"In der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden die Strafen nach dem
Ausmaß der Gefährdung festgelegt. Beim Reinhaltegesetz kommt es nicht
auf die Größe der Verunreinigung an, daher ist auch eine solch
minimale Verschmutzung strafbar", hält der ÖAMTC-Jurist fest.
Meldungen über ähnliche Fälle aus anderen Bundesländern sind bisher
bei der ÖAMTC-Rechtsberatung nicht eingegangen.

Sehr unvorteilhaft ist es übrigens auch, die Zigarette im Auto
fallen zu lassen bzw. zu versuchen, diese während der Fahrt wieder
aufzuheben. Der Oberste Gerichtshof hatte exakt einen solchen Fall zu
beurteilen. "Der Raucher am Steuer war nämlich durch das Aufheben der
glühenden Zigarette so abgelenkt, dass er einen Unfall verursacht
hat. Den eigenen Schaden musste er trotz aufrechter Kaskoversicherung
selbst zahlen", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Der erfolgreiche Einwand
der Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit.

"Generell sollte jeder Fahrzeuglenker so vernünftig sein,
ablenkende Tätigkeiten zu unterlassen", appelliert der ÖAMTC-Experte
abschließend an die Vernunft der Autofahrer. "Das gilt für das
Telefonieren am Steuer und das Einlegen einer CD ebenso wie für die
Rauchpause und das Leeren des Aschenbechers. So kann man es am besten
vermeiden, sich selbst und andere zu gefährden."

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Tschernutter
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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