• 17.08.2011, 13:03:44
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  • OTS0131 OTW0131

Wirtschaftskammer: Skandalöse Verhöhnung der Zwangsmitglieder!

ExGlücksspielstaatssekretär Lopatka wird für Existenzvernichtung von Wirtschaftskammermitgliedern von der Kammer auch noch dafür belohnt!

Graz (OTS) - Die Zwangsmitglieder der Wirtschaftskammer müssen mit
ihren Mitgliedsbeiträgen das Ausgedinge von exPröllvertreter Lopatka
finanzieren. Siehe: OTS0110 v. 12.08.2011. Nach der Versorgung von
Pröll und Molterer wartete man gespannt wie Lopatka belohnt wird. Ist
doch die neue Glücksspielmarktmanipulation überlebenswichtig für
private Partikularinteressen um die Rückzahlung vieler hunderter
Millionen Euro an Krediten und Anleihen doch noch zu ermöglichen.
Aber jene Mitgliedsbetriebe für Lopatkas Gehalt zahlen zu lassen, zu
deren baldiger Existenzvernichtung er als Glücksspielstaatssekretär
maßgeblich "mit breiter politischer Erfahrung" beigetragen hat, ist
eine noch viel beispiellosere Verhöhnung der betroffenen
Kammermitglieder.

Das auffallend "gute" Naheverhältnis der WKÖ Spitze zu Lopatka
hatte schon in der Vergangenheit folgende Aussagen zur Folge: WKÖ
Generalsekretärin Hochhauser am 15.6.2010, es gäbe: "... ein für alle
Seiten vertretbares Ergebnis"

Wahr ist, dass es genau das überhaupt nicht gibt.

Das tatsächliche Ergebnis ist eine einzigartig
wettbewerbsfeindliche Manipulation des österr. Glücksspielmarktes zu
Gunsten einzelner Profiteure. Dafür können österreichweit rund 1.400
gesunde Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer, mit über 3.000
Berechtigungen, ihre Betriebe nicht mehr fortführen und sind zum Ende
der Übergangsfrist zum Zusperren gezwungen.

WKÖ Generalsekretärin Hochhauser am 13.4.2010: "Nach offenbar
langwierigen Verhandlungen wurde heute ein tragbarer Kompromiss beim
Glücksspiel präsentiert" und als Gipfel der falschen Angaben:"Die
nach dem Erstentwurf der Novelle im Raum stehenden zahlreichen
Betriebsschließungen konnten weitgehend verhindert werden..."

Nichts davon ist wahr!

Eine 5 jährige Übergangsfrist für bestehende Betriebe stand vom
ersten Gesetzesentwurf an fest. Nicht einmal die folgende Verkürzung
dieser Übergangsfrist unter Lopatka, von 5 auf 4 Jahre bis zum
Zusperren, hat die Wirtschaftskammer für die Mehrheit der betroffenen
Mitglieder verhindert.

Leitl und Hochhauser wären gut beraten sich zu erinnern, dass die
Wirtschaftskammer nicht Selbstbedienungsladen für entlassene Polit-
und auch nicht Spielwiese für offenkundig einseitig
interessensbezogen Firmenfunktionäre sein sollte.

Rückfragehinweis:
A. Fröhlich, Obmann, Steirischer Münzautomatenverband, gegr. 1977
E - mail: steirmav@gmx.at, Tel.: 0664-5500983

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