- 16.08.2011, 11:19:21
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- OTS0073 OTW0073
Stellungnahme von Dr. Wolfgang Kulterer zur Anklageschrift in der Causa "Vorzugsaktien 2004"
Klagenfurt (OTS) - Nach Zustellung und Prüfung der Anklageschrift
in der Causa "Vorzugsaktien 2004" ("BC Holding") darf ich namens und
im Auftrag meines Mandanten, Herrn Dr. Wolfgang Kulterer, als dessen
Rechtsvertreter wie folgt Stellung beziehen:
"Der Inhalt der Anklageschrift ist einseitig und die
Staatsanwaltschaft Klagenfurt nicht ihrer gesetzlichen Pflicht
nachgekommen, auch die zugunsten eines Angeklagten vorliegenden,
entlastenden Fakten und Sachverhalte zu prüfen und entsprechend zu
würdigen.
Die Anklageschrift zielt daher offensichtlich ausschließlich
darauf ab, Herrn Dr. Wolfgang Kulterer aufs Neue zu kriminalisieren
und die rechtswidrige, dreimonatige Untersuchungshaft zu
rechtfertigen.
Es wird auf den bis dato nicht bekannten und verschwiegenen
Umstand verwiesen, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anklage
erhebt, obwohl im Zusammenhang mit den von der "BC Holding"
erworbenen, konzernkreditfinanzierten Vorzugsaktien aus der Tranche
2004 ein Verfahren gegen Herrn Dr. Wolfgang Kulterer wegen
Bilanzfälschung - konkret wegen des angeblichen ungerechtfertigten
Ausweises als Konzerneigenmittel in den Bilanzen der Jahre 2004 bis
2006 - bereits am 9. August 2011 EINGESTELLT wurde.
Der Straftatbestand der Bilanzfälschung liegt also überhaupt nicht
vor, womit in logischer Folge auch davon ausgegangen werden muss,
dass mit der Ausgabe von Vorzugsaktien sehr wohl und gesetzlich
völlig korrekt Konzerneigenmittel lukriert wurden. Genau der seitens
der Staatsanwaltschaft zurück genommene Vorwurf des angeblich
gesetzlich nicht korrekten Ausweises als Konzerneigenmittel in den
Bilanzen der Jahre 2004 bis 2006 ist aber nunmehr die sachliche
Grundlage für das neue Verfahren gegen Herrn Dr. Wolfgang Kulterer.
Im Vertrauen auf den Rechtsstaat und das unabhängige, objektive
Gericht gehen wir davon aus, dass dieser Sachverhalt sowie folgende
Fakten im Gerichtsverfahren mit Sicherheit nicht ignoriert, sondern
entsprechend gewürdigt und berücksichtigt werden:
Erstens: Es liegen dem Gericht in der Causa "Vorzugsaktien 2004"
gleich mehrere, von Dritten beauftragte Gutachten vor (unter anderem
von Prof. Klaus Hirschler und Prof. Sabine Kirchmayr sowie ein
weiteres einer der renommiertesten, internationalen
Wirtschaftsprüfungskanzleien), die allesamt klar und eindeutig zum
Ergebnis kommen, dass der angeklagte Sachverhalt - im Gegensatz zum,
von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingeholten, fehlerhaften
Gutachten (Hengstberger) - KEINE strafrechtliche Relevanz hat und der
Bank auch KEIN finanzieller Schaden entstanden ist, sondern vielmehr
mit den Erträgen aus den Vorzugsaktien der Tranche 2004 für die Hypo
Alpe Adria jährliche Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaftet wurden.
Unverständlicherweise will die Staatsanwaltschaft Klagenfurt trotz
vollständiger Kenntnis und schriftlicher Vorlage dieser Gutachten,
diese Gutachten und deren Ergebnisse nicht akzeptieren und im
Verfahren auch nicht berücksichtigen.
Zweitens: Unabhängig von der ausgeführten, schlichtweg nicht
vorhandenen strafrechtlichen Relevanz in der Causa "Vorzugsaktien
2004" ist darauf hinzuweisen, dass Herr Dr. Wolfgang Kulterer laut
Anklageschrift weder aus der "BC Holding" noch aus den verbundenen 11
Stiftungen und Anstalten irgend einen persönlichen, finanziellen oder
sonstigen Vorteil gezogen hat und auch in keiner Weise persönlich
involviert oder wirtschaftlich beteiligt war und ist.
Drittens: Herr Dr. Wolfgang Kulterer hatte stets nur das Ziel,
durch die Ausgabe von Vorzugsaktien für die Bank gesetzeskonforme
Eigenmittel zu produzieren.
Wir sind der vollen Überzeugung, dass das Gericht alle diese,
zugunsten des Herrn Dr. Wolfgang Kulterer sprechenden Fakten und
Sachverhalte objektiv und fair prüfen und entsprechend würdigen wird
und daher in der Folge dieses Verfahren neuerlich mit einem
Freispruch für Herrn Dr. Wolfgang Kulterer enden wird."
Dr. Ferdinand J. Lanker
Rechtsvertreter von Herrn Dr. Wolfgang Kulterer
Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lanker & Partner
Waagplatz 6, 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463 50 40 40-16
E-Mail: office@lanker.at
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