- 11.08.2011, 10:07:43
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- OTS0062 OTW0062
Meinl Bank setzt juristische Schritte gegen offensichtliche Falschangaben von Anlegern und Beratern beim Erwerb von Wertpapieren
Wien (OTS) -
- Strafanzeigen der Bank zielen auf Klärung des Verdachts von
Falschangaben beim Erwerb von Wertpapieren - insbesondere, wenn hohe
Risikobereitschaft und das Wissen um die Möglichkeit eines
Totalverlusts mit Unterschrift bestätigt, dies im Verfahren aber
völlig gegensätzlich angegeben wurde
- Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Ziel der Meinl Bank ist es, zu
klären, ob sich österreichische Unternehmen noch auf einen
funktionierenden Kapitalmarkt verlassen können oder selbst etwaige
betrügerische Aktivitäten hinnehmen müssen"
Im Zusammenhang mit MEL- Anlegerklagen liegen - wie berichtet -
mittlerweile sechs für den heimischen Kapitalmarkt problematische
OGH-Entscheidungen vor, in denen der OGH eine Irreführung bejahte,
obwohl die Kläger ihre Risikogeneigtheit beim Vertragsabschluss mit
"hoch" bzw "sehr hoch" angegeben und ihr Wissen über die Möglichkeit
eines Totalverlusts mit ihrer Unterschrift bestätigt hatten.
Die Meinl Bank hat nun Strafanzeigen gegen (vorerst) vier Anleger
erstattet, da sich aus dem Beweisverfahren ergibt, dass die Anleger
entweder beim Vertragsabschluss oder vor Gericht falsche Angaben
hinsichtlich ihrer Risikogeneigtheit gemacht haben. Ziel dieser
Strafanzeigen ist: Die Staatsanwaltschaft soll untersuchen, ob die
klar widersprüchlichen Angaben bzw Vertragserklärungen den Tatbestand
des (Prozess)Betruges erfüllen.
Die Widersprüchlichkeiten bei den Ausführungen der Anleger liegen
laut Peter Weinzierl auf der Hand:
Widersprüchliche Anlegerangaben über deren Risikobereitschaft und
Risikoaufklärung
In den vier bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Fällen
erklärten die Anleger beim Erwerb, ein "hohes Risiko" bzw. ein
"extrem hohes Risiko" mit der MEL-Veranlagung eingehen zu wollen und
bestätigten dies auch schriftlich in ihren Antragsformularen. Vor
Gericht aber betonten sie, sie wollten überhaupt kein Risiko oder nur
ein "niedriges" Risiko eingehen. Auf den Antragsformularen gaben die
Anleger ferner unterschriftlich an, die Risikohinweise gesehen und
gelesen zu haben. Vor Gericht erklärten sie hingegen, niemals etwas
von einem konkreten, mit der gewünschten Veranlagung verbundenen
Risiko gehört oder gelesen zu haben.
Ohne Bestätigung der Risikoaufklärung und bei einer nicht einmal
"mittleren" Risikobereitschaft wäre der Kaufauftrag von der Meinl
Bank nicht durchgeführt worden.
Bei geringer Risikobereitschaft hätte Bank keine Zertifikate verkauft
Rechtsanwalt Dr. Georg Schima: "Es ist in Österreich grundsätzlich
anerkannt, dass der einen Vertrag erfolgreich wegen Irrtums
anfechtende Vertragspartner (hier: Anleger) dem anderen
Vertragspartner (hier: der Bank) nach den Grundsätzen der "culpa in
contrahendo" für den Schaden haftet, den der andere Vertragspartner
(die Bank) im Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages erlitten
hat, wenn der Irrende fahrlässig oder vorsätzlich eine mit einem
Willensmangel behaftete Erklärung abgegeben hat. Hätte der Anleger in
seinem an die Meinl Bank gerichteten Vertragsanbot jene (geringe)
Risikobereitschaft angegeben, die er gemäß seinen bei Gericht
vorgebrachten und von diesem nicht hinterfragten Schilderungen hatte,
hätte die Meinl Bank die Zertifikate nicht verkauft und wäre weder
getäuscht noch geschädigt worden."
Haben die Anleger bei Vertragsabschluss falsche Angaben
hinsichtlich ihrer Risikogeneigtheit gemacht, oder haben sie vor
Gericht ihre Risikobereitschaft geringer als zutreffend angegeben, so
haften die Anleger für den der Bank entstandenen Schaden und wird das
die Staatsanwaltschaft näher zu prüfen haben. Die Strafanzeigen
wurden am 9. August 2011 bei der jeweils zuständigen
Staatsanwaltschaft in Wels, Wien bzw. Linz eingebracht.
Weiterführende Informationen:
Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger
Die Meinl Bank hat sich mit der Arbeiterkammer und mehreren
Anwaltskanzleien auf eine soziale Lösung für insgesamt rund 5.000
MEL-Kleinanleger geeinigt, die aufgrund ihrer Investition in
MEL-Papiere Verluste zu verzeichnen hatten. Das Institut wendet dafür
bereits über EUR 20 Mio auf. Erst Ende Juli hat die Meinl Bank ein
Vergleichsangebot an weitere knapp 1.000 MEL-Kleinanleger
unterbreitet. Für die Meinl Bank sind diese Lösungen ein Beitrag zur
sozialen Abfederung finanzieller Verluste, die Kleinanleger im Zuge
der Wirtschaftskrise zu gewärtigen hatten. Das Institut möchte damit
ein Zeichen setzen und zeigen, dass die Bank über das Einhalten von
Gesetzen hinaus einen Teil an sozialer Verantwortung freiwillig
trägt. Explizit wird hervorgehoben, dass diese Vergleiche keine
Präjudizierung von anhängigen Gerichtsverfahren darstellen, ebenso
wenig dienen diese vergleiche dazu, Spekulationsverluste erfahrener
Anleger auszugleichen.
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem
starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind
mit 14% fast doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG Pressestelle Thomas Huemer Tel.: +43 1 531 88 - 203 e-mail.: huemer@meinlbank.com Nadine Gilles Tel.: +43 1 531 88 - 202 e-mail.: gilles@meinlbank.com
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