• 10.08.2011, 09:17:37
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Wieder sterbende Rinder in der Steiermark - VIER PFOTEN fordert mehr Kontrollen

Neuer Fall in Seckau / Dunkelziffer enorm / Täglich Meldungen an VIER PFOTEN

Seckau (OTS) - Schon wieder ein Fall von vernachlässigten,
sterbenden Rindern in der Steiermark - diesmal in Seckau. Die
häufigen Fälle von Tierquälerei zeigen, dass die Kontrollverordnung
des Tierschutzministeriums (BMG) dringend geändert werden muss. Auch
die Hürde für die Verhängung von Tierhalteverboten ist zu hoch. Erst
nach zwei rechtskräftigen Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen
Verurteilung können sie verhängt werden - bis dahin vergehen Jahre!

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN widerspricht der gestrigen
Aussage des stellvertretenden steirischen Landesveterinärdirektors
Fötschl gegenüber dem ORF "Die Anzahl der Kontrollen sei prinzipiell
ausreichend" (http://steiermark.orf.at/stories/531133/) heftig. Laut
Tierschutz-Kontrollverordnung sind 2% der landwirtschaftlichen
tierhaltenden Betriebe zu kontrollieren (und diese Zahl bezieht sich
nicht einmal auf einen Zeitraum). "Selbst wenn wir davon ausgehen,
dass '2 % pro Jahr' gemeint ist, bedeutet das eine statistische
Kontrollwahrscheinlichkeit von einmal alle 50 Jahre. Das heißt in der
Praxis, dass ein solcher Betrieb darauf spekulieren kann
durchzurutschen, meint VIER PFOTEN-Geschäftsführerin Johanna Stadler,
"und wenn er wirklich erwischt wird drohen Bagatellstrafen,
vergleichbar mit Parkvergehen." Was das in der Praxis bedeutet, haben
nicht erst die aktuellen Fälle in St. Andrä-Höch und Seckau ans
Tageslicht gebracht. Die Dunkelziffer muss laut VIER PFOTEN unfassbar
hoch sein. Stadler: "Wir bekommen praktisch täglich Meldungen aus der
Bevölkerung und fordern daher dringend eine zumindest jährliche
Kontrolle, wie sie beispielsweise bei Bio-Betrieben vorgeschrieben
ist sowie eine Erhöhung des Strafrahmens."

Quellen:
§3(1) Tierschutz-Kontrollverordnung
http://www.ots.at/redirect/tierschutz2

Tierhaltungsverbot: §39 Tierschutzgesetz
http://www.ots.at/redirect/tierschutz3

Rückfragehinweis:
Jürgen Faulmann
Tel.: 0664/122 1367

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