• 10.08.2011, 08:18:04
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BMASK warnt vor neuer Masche bei unseriösen Werbefahrten -

Werbefahrten werden verstärkt ins grenznahe Ausland verlegt - Neue Broschüre informiert über Fallen

Wien (OTS/BMASK) - Das Konsumentenschutzministerium warnt vor
einer neuen Masche bei Werbefahrten und Produktinformationen: Nach
einer Gewerberechtsnovelle im Jahr 2008, bei der verschärfte
Bestimmungen für Werbeveranstaltungen im Inland eingeführt wurden,
weichen die findigen Veranstalter nun vermehrt ins Ausland aus. "Bei
solchen Fahrten gelten die Schutzvorschriften der österreichischen
Gewerbeordnung nur eingeschränkt und Konsumentinnen und Konsumenten
sollten daher von Fahrten ins Ausland Abstand nehmen", rät
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer.

Es besteht zwar auch im Ausland in aller Regel ein gesetzliches
Rücktrittsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften, aber dieses nützt
nichts, wenn man bereits bei der Veranstaltung Anzahlungen in bar
tätigt. Die Veranstalter haben nämlich zumeist nur Scheinfirmen mit
Postfachadressen, an welche ein Rücktrittsschreiben oder eine
gerichtliche Klage gar nicht zugestellt werden kann.
Das Konsumentenschutzministerium rät daher eindringlich, auf der Hut
zu sein und sich gar nicht erst zu einer Werbeveranstaltung locken zu
lassen. Je mehr Versprechungen gemacht werden, desto lauter sollten
Alarmglocken läuten.

Im Herbst will Konsumentenschutzminister Hundstorfer mit einer
Fachtagung den Kampf gegen gewerbsmäßige Abzocker effektiver machen.

Die Konsumentenschützer verzeichnen derzeit einen Boom an
unseriösen Werbeveranstaltungen. Mit Gewinnversprechungen von
mehreren tausend Euros und vermeintlichen Gratisgeschenken werden
gutgläubige VerbraucherInnen zu Produktpräsentationen, Reiseshows und
ähnlichen Veranstaltungen gelockt. In aller Regel sind derartige
Angebote allerdings Geschäftspraktiken mit denen VerbraucherInnen
bewusst getäuscht werden sollen.

Das Konsumentenschutzministerium empfiehlt einige Tipps zu
beachten, um nicht in die "Werbefahrtenfalle" zu tappen:

- Bewahren Sie sich Ihr "gesundes" Misstrauen und bedenken Sie:
Niemand hat etwas zu verschenken!

- Je toller die Gewinnversprechungen klingen, desto mehr ist Vorsicht
geboten.

- Erhalten Sie Post mit Geschenk- oder Gewinnzusagen von Firmen, die
Sie nicht kennen - Finger weg!

- Erhalten Sie eine Einladung, in der als Adresse des Unternehmens
nur ein Postfach angegeben ist - Finger weg!

- Erhalten Sie eine Einladung zu einer Fahrt ins Ausland - Finger
weg!

Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Thema Werbefahrten
sind im aktuellen Folder des BMASK mit dem Titel "Gewinn oder Falle"-
Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten" nachzulesen.
Bestellungen sind telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 20
20 74 oder im Internet unter broschuerenservice.bmask.gv.at möglich.

Konkrete Beispiele für derzeit aktuelle unseriöse Einladungen zu
Werbeveranstaltungen sind auf der Website der Arbeiterkammer NÖ,
zugänglich über das Portal www.arbeiterkammer.at/konsument/falle.htm
unter der Rubrik "Achtung bei Werbefahrten" abrufbar. (schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer, Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

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