- 08.08.2011, 13:10:50
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ORF: Wer den Generaldirektor bestellt
Der Redakteursrat zum Zustand des Stiftungsrates/der Medienpolitik
Wien (OTS) - Erstmals in der ORF-Geschichte gibt es morgen bei der
Wahl eines ORF-Alleingeschäftsführers nur einen einzigen ernsthaften
Kandidaten. Das ist zwangsläufig bedenklich. Ebenso bedenklich ist,
wer die Wählenden sind. Das ist u. a. ein junger Mann namens Niko
Pelinka, der laut unerforschlichem SPÖ-Ratschluss seit
fünfzehneinhalb Monaten versuchen darf das Stiftungsratshandwerk -
und das gleich als Sprecher des größten "Freundeskreises" - zu
lernen. Ein gescheiterter Versuch. Denn nicht nur, dass in seinen
eineinviertel Amtsjahren verborgen blieb, worin seine Qualifikation
für die Tätigkeit im Aufsichtsgremium eines Milliardenunternehmens
bestünde, hat Niko Pelinka nun auch noch ein überdeutliches Zeichen
völliger Uneignung abgelegt indem er - offenbar allen Ernstes - den
Eindruck zu erwecken versuchte, er bestimme
ORF-Informationsprogramminhalte. Wärs so, wärs ein Skandal und eine
grobe Verletzung des ORF-Gesetzes. Es ist aber natürlich nicht so,
denn ORF-JournalistInnen lassen sich selbstverständlich keine
Eingriffe in ihre Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
gefallen. Für die Zusammenstellung einer Diskussions-Runde brauchen
ORF-JournalistInnen zweifellos keine Tipps von außen. Etwaige Zurufe
werden von der Redaktion ignoriert. Mit wem der Generaldirektor
Gespräche führt, ist seine Sache. Die Entscheidungen, was gesendet
wird, wird aber ausschließlich in den Redaktionen getroffen. Gegen
"Wünsche" - von wem auch immer - schützt das ORF-Redakteursstatut.
So wird auch in einer OGM-Umfrage, die der "Kurier" heute
veröffentlicht, die Unabhängigkeit der ORF-Information ausgezeichnet
bewertet. Und auch die Zitate, die im jüngsten "profil" Laura Rudas
zugeschrieben werden, sind ein Beweis, dass die ORF-Information nicht
tut, was die Politik wünscht. (Rudas laut profil: "Alex, damit sind
wir nicht zufrieden... so haben wir das nicht ausgemacht... das
hätten wir uns anders erwartet... "). Die journalistische
Unabhängigkeit gilt so allgemein auch als größtes Plus der zu Ende
gehenden Geschäftsführungsperiode.
Dass Stiftungsrats-"Freundeskreis"-Sprecher Niko Pelinka aber
trotzdem versucht, so zu tun, als hätte er Einfluss auf
Entscheidungen von ORF-Redaktionen, ist nicht nur realitätsferne
Wichtigtuerei, das ist auch unternehmensschädigend. Bleibt die Frage,
wie lange sich das jene Mitglieder seines "Freundeskreises", die
durchaus Qualifikationen für ihre Stiftungsratstätigkeit mitbringen,
noch gefallen lassen?
Nicht weniger bedenklich als das Agieren Niko Pelinkas ist auch,
dass es weiterhin Stiftungsräte gibt, die in ihren Hauptberufen
Tätigkeiten ausüben, die im Zusammenhang mit dem ORF stehen und dass
Mitglieder des ORF-Aufsichtsgremiums offenbar nach wie vor nichts
dabei finden, an einer Generaldirektorswahl teilzunehmen um danach
von dem von ihnen Gewähltem in eine ORF-Führungsposition befördert zu
werden.
Der Stiftungsrat werkelt wohl nicht zufällig seit Jahren
vergeblich an Unvereinbarkeitsbestimmungen und es verwundert auch
kaum, dass auch von der jüngsten, seit einigen Wochen agierenden
Corporate Governance Kodex-Arbeitsgruppe, bis jetzt keinerlei
wirklich taugliche Vorschläge zu hören gewesen sind...
Aber der ORF-Stiftungsrat - dessen derzeitige Konstruktion
Ergebnis eines schwarz-blauen Gesetzes ist - ist ohnedies auch durch
Unvereinbarkeitsbestimmungen nicht zu einem brauchbaren Organ zu
machen. Da hilft nur, wie die ORF-JournalistInnen seit Jahren immer
wieder betonen, nur eine grundsätzliche Neugestaltung. Das
ORF-Aufsichtsgremium muss endlich analog zu Aufsichtsräten anderer
Großunternehmen zusammengesetzt werden. Also maximal 12 - 15
Mitglieder, ein Drittel davon (nach Aktiengesetzbeispiel)
Belegschaftsvertreter, die nicht nur durch den Zentralbetriebsrat,
sondern auch durch die Konzernvertretung (also auch durch die
BelegschaftsvertreterInnen der ORF-Töchter) und durch die
Redakteursvertretung entsandt werden. Wer warum als
"Eigentümervertreter" ins Aufsichtsgremium entsandt wird, muss
öffentlich kontrollierbar und nachvollziehbar gemacht werden. Für
jede/n KandidatIn ist ein Qualifikationsnachweis zu veröffentlichen.
Jedenfalls müssen beim Auswahlmodus Voraussetzungen geschaffen
werden, dass dem ORF-Aufsichtsgremium nur Mitglieder angehören, die
persönliche Reputation zu verlieren haben und nicht Fraktionsvorgaben
erfüllen. Auch dürfen sie nicht in Geschäftsbeziehungen zum ORF
stehen, was im Gesetz zu definieren ist. Erstmalige Bestellung durch
den Hauptausschuss des Nationalrats mit mindestens 2/3-Mehrheit,
danach beschließen die Aufsichtsgremiumsmitglieder
Nachrückungen/Ersatz Ausgeschiedener selbst, womit die derzeit
üblichen, peinlichen parteipolitischen Besetzungsvorgänge ein Ende
hätten.
Alle, denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk, dessen
demokratiepolitische Funktion, dessen Glaubwürdigkeit ein Anliegen
ist, müssen dafür sorgen, dass die morgige GD-Wahl die letzte ist,
die von einem Stiftungsrat durchgeführt wird, dessen überwältigende
Mehrheit nur nach parteipolitischen Vorgaben agiert.
Der ORF-Redakteursrat
Fritz Wendl Eva Ziegler Dieter Bornemann
Rückfragehinweis:
Fritz Wendl
Tel.: (01) 87878 - DW 18500
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