• 04.08.2011, 11:13:46
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  • OTS0079 OTW0079

Postenbesetzungen im BMI - Verfahren eingestellt

Wien (OTS) - Die Korruptionsstaatsanwaltschaft unterzog Vorwürfe
gegen Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres (BMI) wegen
behaupteter politisch motivierter Einflussnahmen auf
Postenbesetzungen einer umfassenden Prüfung und stellte nach
Durchführung von Ermittlungen (Vernehmung zahlreicher Zeugen, der
Angezeigten als Beschuldigte, Beischaffung der Personalakten) das
Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs der Amtsgewalt mangels
ausreichender Verdachtslage ein.

Konkrete Vorwürfe ergaben sich aus einigen E-Mails insbesondere
dahingehend, dass ein Personalvertreter bei einem
Personalverantwortlichen des BMI um Unterstützung für die
Dienstzuteilung eines "Mannes von uns" ersuchte. Tatsächlich lagen
sowohl für die Dienstzuteilung als auch die folgende Besetzung der
Planstelle objektiv nachvollziehbare Eignungsbeurteilungen und
Reihungsvorschläge vor, die diesen Bewerber als bestgeeignet
qualifizierten. Es lag sogar die einhellige Zustimmung der
Personalvertretung zu dieser Personalmaßnahme vor, obwohl eine andere
politische Fraktion über eine Mehrheit verfügte.

Untersucht wurde auch der Vorschlag eines Personalvertreters,
einen "loyalen" Beamten als eventuellen Kandidaten für eine Funktion
(auf die dieser sich tatsächlich nie beworben hat) vorzusehen.
Vorwürfe ergaben sich auch dahingehend, dass sich ein leitender
Beamter für eine Dienstzuteilung eines Beamten einsetzte, weil dieser
angeblich Funktionär einer politischen Partei sei. In einem weiteren
Fall wurde der Vorwurf erhoben, dass von einem Personalvertreter auf
Grund der Bewerbung eines offenbar einer anderen politischen Fraktion
zugehörenden Beamten unter Hinweis auf die geeigneten Bewerber der
eigenen Fraktion um Unterstützung für das nachfolgende
Bewerbungsverfahren bei Personalverantwortlichen ersucht wurde.

Aus strafrechtlicher Sicht ist grundsätzlich auszuführen, dass nur
die wissentlich aus unsachlichen Motiven erfolgte Besetzung einer
Planstelle mit dem nicht Bestgeeigneten (bzw bei gleicher Eignung die
wissentlich unsachliche Bevorzugung) bzw eine darauf abzielende
Bestimmung (oder der Bestimmungsversuch) tatbestandsmäßig ist. Mögen
sich auch aus der gewählten Diktion in einzelnen (aus dem Jahr 2005
und 2007 stammender) E-Mail-Korrespondenzen Hinweise auf
parteipolitische Zugehörigkeit mit dem Ersuchen um "fraktionelle
Unterstützung" ergeben und Einflussnahmen auf Grund parteipolitisch
motivierter Interessen nicht mit den Bestimmungen des
Bundes-Personalvertretungsgesetzes in Einklang stehen, so kann die
Besetzung einer Planstelle mit einem Bewerber, der die
Voraussetzungen für die zu besetzende Planstelle in bestmöglicher
Weise erbringt - unabhängig von allfällig daneben tretenden
(unsachlichen, insbesondere abzulehnenden parteipolitischen) Motiven
- den Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt (außer im Falle eines
Ermessensmissbrauchs) ebenso wenig erfüllen, wie eine als
Bestimmungstäterschaft zu wertende Intervention für die betroffene
Person.

In keinem der geprüften Besetzungsvorgänge konnte festgestellt bzw
nachgewiesen werden, dass (trotz allfälliger parteipolitisch
motivierter Intervention) die Besetzung einer Planstelle
ermessensmissbräuchlich nicht mit dem bestgeeigneten (Fälle gleicher
Eignung lagen nicht vor) Bewerber erfolgte. Interventionen für
(zukünftige) Bewerber wurden nicht bloß mit parteipolitischer
Zugehörigkeit begründet, sondern stets unter Hinweis auf die
besondere fachliche Eignung.

Eine Kenntnis von den gegenständlichen Vorgängen bzw eine
allfällige Beteiligung daran durch (ehemalige) Bundesminister bzw
Bundesministerinnen für Inneres ist im Ermittlungsverfahren nicht
hervorgekommen.

Über die Einstellung des Verfahrens wurde der
Rechtsschutzbeauftragte unter Mitteilung der ausführlichen Begründung
verständigt.

Rückfragehinweis:
Korruptionsstaatsanwaltschaft
Dr. Martin Ulrich, Oberstaatsanwalt (Leiter der Medienstelle)
Tel: +43 1 52152-5903
Fax: +43 1 406 05 36
E-Mail: martin.ulrich@justiz.gv.at

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