• 04.08.2011, 09:54:31
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FPK-Rossmann: Völliges Fehlurteil gegen Scheuch - auch in der Strafhöhe!

Unangemessen: Alkolenker mit totem Kind erhält dieselbe Strafe

Klagenfurt (OTS) - "Dass die Verurteilung von Uwe Scheuch ein
Fehlurteil ist, beweist die Tatsache, dass es keine Russen, kein
Projekt, keine Förderung, keine Spende, keine Intervention und keine
Staatsbürgerschaft gegeben hat. Abgesehen davon, dass Uwe Scheuch
auch nachweislich keine Kompetenz hat, eine Staatsbürgerschaft zu
verleihen. Aber auch das Strafausmaß ist völlig überzogen. Denn die
gleiche Strafe wie Uwe Scheuch für ein völlig harmloses Gespräch
kassiert, hat gestern ein Alkolenker bekommen, der im Rausch ein Kind
getötet und ein weiteres schwer verletzt hat. Ist das eine gerechte,
angemessene Rechtsprechung", fragt sich FPK-LAbg. Mares Rossmann
angesichts des gestern verkündeten Urteils.

Ein 39-jähriger Oberösterreicher wurde im Landesgericht Linz wegen
fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und
fahrlässiger Körperverletzung zu 18 Monaten Haft, davon sechs
unbedingt, verurteilt worden - also derselben Strafe wie FPK-Obmann
Uwe Scheuch. Der Mann hatte unter Alkoholeinfluss einen
Verkehrsunfall im Mühlviertel verursacht, bei dem sein elfjähriger
Sohn starb und dessen achtjähriger Bruder schwer verletzt wurde.

"Wo bleibt hier die Angemessenheit für Uwe Scheuch? Wie kann es
sein, dass er dieselbe Strafe bekommt wie dieser Alkolenker, der fast
zwei Menschen auf dem Gewissen hat? Mit diesem Sündenbock-Urteil
wollte der Richter wohl in die Analen Justitias eingehen. Ich hoffe,
die zweite Instanz erkennt das und spricht Uwe Scheuch frei", meint
Rossmann abschließend.

Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Landtagsklub
Landhaus, 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463 513 272

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