- 04.08.2011, 09:29:26
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ÖAMTC: Alkohol am Steuer hat schwerwiegende rechtliche Folgen (Teil 3)
Mögliche Konsequenzen auch bei Alkoholisierungsgrad unter 0,5 Promille
Wien (OTS) - "Leider missachten immer noch viele Lenker die
Alkoholgrenzwerte im Straßenverkehr und setzen sich alkoholisiert
hinter das Lenkrad", ärgert sich ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Das
zeigt die nach wie vor hohe Anzahl an Unfällen mit oder durch
alkoholisierte Lenker." Diese Tatsache erweckt den Anschein, dass
sich nur die wenigsten über die Konsequenzen bewusst sind, die Fahren
unter Alkoholeinfluss haben kann. Grundsätzlich gelten 0,5 Promille
als gesetzliche Obergrenze. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw-
und Busfahrer sind es sogar nur 0,1 Promille.
"Wem im Zuge einer Verkehrskontrolle ein zu hoher Alkoholwert
nachgewiesen wird, dem drohen, je nach Schwere der Alkoholisierung,
unterschiedliche Konsequenzen", listet der ÖAMTC-Jurist die
Strafausmaße auf:
* 0,5 - 0,79 Promille: Verwaltungsstrafe von 300 Euro bis 3.700 Euro.
Bereits beim ersten Vergehen gibt es eine Vormerkung im
Führerscheinregister. Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer
erwischt, kann die Behörde außerdem Maßnahmen wie zum Beispiel eine
Nachschulung durch Psychologen anordnen. Beim dritten Verstoß
innerhalb von zwei Jahren oder auch nach einem Unfall ist der
Führerschein für mindestens drei Monate weg.
* 0,8 - 1,19 Promille: Verwaltungsstrafe mindestens 800 Euro. Die
Höchststrafe liegt auch hier bei 3.700 Euro. "Allerdings ist bereits
bei der ersten Alkofahrt der Führerschein für ein Monat weg", hält
der ÖAMTC-Jurist fest. "Kommt es zu einem Verkehrsunfall, wird der
Schein sogar für mindestens drei Monate entzogen." Darüber hinaus
wird ein Verkehrscoaching angeordnet.
* 1,2 - 1,59 Promille: Verwaltungsstrafe von 1.200 bis 4.400 Euro.
Den Führerschein ist man sofort für mindestens vier Monate los, eine
kostenpflichtige Nachschulung ist unausweichlich.
* Ab 1,6 Promille: Verwaltungsstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro.
Außerdem folgt ein sofortiger Führerscheinentzug von mindestens sechs
Monaten. "Weiters blühen dem Alkolenker eine Nachschulung, ein Termin
beim Amtsarzt, der eine eventuelle Alkoholabhängigkeit feststellen
könnte, sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung", weiß der
ÖAMTC-Jurist.
* Bei Wiederholungsdelikten verlängert sich - je nach dem Grad der
jeweiligen Alkoholisierung - die gesetzlich festgelegte Mindestdauer
der Entziehung der Lenkberechtigung auf bis zu ein Jahr.
Hinzu kommt, dass dem Alkolenker noch eine ganze Reihe
zusätzlicher Probleme droht. "Abgesehen davon, dass eigene
Ersatzansprüche - etwa an die eigene Rechtsschutz- und
Kaskoversicherung - verloren gehen, kann sich die
Haftpflichtversicherung bei Schadenersatzforderungen des Unfallopfers
bis zu 11.000 Euro vom Alkolenker holen", stellt der ÖAMTC-Experte
klar. Im Fall einer Behinderung des Unfallopfers können bei
unzureichender Versicherungssumme lebenslange Entschädigungszahlungen
mitunter auch existenzbedrohende Folgen für den Verursacher haben.
Eine strafrechtliche Verfolgung, bis hin zur Verurteilung wegen
fahrlässiger Tötung, ist nach Alkoholunfällen ebenfalls nicht
auszuschließen. "Selbst wenn der Alkoholisierungsgrad unter dem
gesetzlichen Limit von 0,5 Promille liegt, kann das für den Lenker
haftungs- oder gar strafrechtliche Folgen haben", warnt der
ÖAMTC-Jurist vor der Unart des "Herantrinkens" an die Promillegrenze.
Aber auch dem Mitfahrer droht ein Verlust an Schmerzengeld-Ansprüchen
bei Verletzung, so er wissentlich zu einem alkoholisierten Lenker ins
Auto gestiegen ist.
Weitere Informationen zum Thema gibt es ab sofort in einer neuen
Broschüre des Verkehrsministeriums "Führerscheinvormerksystem und
andere Rechtsfolgen schwerer Verkehrsübertretungen", die an allen
ÖAMTC-Dienststellen gratis erhältlich ist.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit Ralph Schüller Stefan Tschernutter Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218 mailto:pressestelle@oeamtc.at http://www.oeamtc.at
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