• 02.08.2011, 10:43:20
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Mitterlehner: Neue Spritpreis-Datenbank ist startklar

Tankstellenbetreiber ab 8. August zur Meldung der Spritpreise verpflichtet, ab 16. August Abfragen möglich - Rechtliche und technische Voraussetzungen für neue Datenbank geschaffen

Wien (OTS/BMWFJ) - Nachdem das Wirtschaftsministerium gemeinsam
mit der E-Control alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen
geschaffen hat, ist die neue Spritpreis-Datenbank startklar. "Wir
wollen die Autofahrer möglichst aktuell über die günstigsten
Tankstellen in ihrer Umgebung informieren. Damit erhöhen wir die
Transparenz und kurbeln den Wettbewerb am heimischen
Treibstoffpreismarkt an", betont Wirtschafts- und Energieminister
Reinhold Mitterlehner. Die Datenbank beruht auf einer Novelle des
Preistransparenz-Gesetzes sowie der neuen
Preistransparenz-Verordnung, die heute in Kraft getreten ist.

Die Tankstellenbetreiber sind somit ab dem 8. August zur
elektronischen Meldung ihrer Superbenzin- und Dieselpreise bei der
E-Control verpflichtet. Allerdings gilt noch bis zum 15. August eine
Übergangsfrist, in der Verstöße gegen die Meldepflicht von den
Bezirksverwaltungsbehörden noch nicht bestraft werden. Ziel dieses
Stufenplans ist es, dass sich einerseits die Branche mit dem neuen
System vertraut machen kann und andererseits bei den späteren
Abfragen ein möglichst umfassendes Bild für die Konsumenten entsteht.

Die Autofahrer können ab dem 16. August - also nach Ende des
Probebetriebs - auf der von der E-Control eingerichteten Webseite
www.spritpreisrechner.at eine Adresse in eine Suchmaske eingeben,
wobei der Umkreis so lange erweitert wird, bis zehn Tankstellen
gefunden sind, die auf einer Landkarte angezeigt werden. Diese zehn
werden aufgelistet, im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln die fünf
günstigsten Anbieter mit Angabe der gemeldeten Preise. Somit können
sowohl wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen nach oben, als auch
eventuelle umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer Strecken
zum Tanken verhindert werden.

"Nachdem die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, hängt es
an der Meldemoral der Tankstellenbetreiber, ab wann die Autofahrer
ein umfassendes Bild des Angebots bekommen. Bereits jetzt haben
mehrere hundert Tankstellen ihre Stammdaten auf freiwilliger Basis
gemeldet. Wir hoffen, dass nun rasch die restlichen
Tankstellenbetreiber aktiv werden, sich registrieren und dann auch ab
8. August ihre Preise melden", so Walter Boltz, Vorstand der
E-Control.

Neben den günstigsten Preisen werden unter anderem auch Daten über
die Öffnungszeiten, die Betriebsform und das Shopangebot der
Tankstellen abrufbar sein. "Damit ist der Verbraucher bei seiner
Entscheidung nicht nur auf die Auswahl der Preise beschränkt, sondern
kann auch unterschiedliche Qualitätskriterien einfließen lassen",
betont Mitterlehner.

Zeitnahe Meldung jeder Preisänderung

Jede Preisänderung muss zeitnah per Internet, SMS oder automatisiert
über File-Austausch gemeldet werden. "Die Preismeldung wird sehr
einfach sein und möglichst wenig Aufwand für die Tankstellenbetreiber
verursachen. Sie müssen lediglich anlässlich einer Preisänderung bei
Diesel oder Super 95 den neuen Preis über ein Webformular oder SMS
übermitteln - also jeweils vier Ziffern eingeben - und bestätigen.
Bei der automatisierten Übermittlung sind gar keine manuellen
Tätigkeiten notwendig. Sollten Probleme auftreten, unterstützt sie
die E-Control bei der Problemlösung," erläutert Martin Graf, Vorstand
der E-Control.

In Anlehnung an die geltende Spritpreis-Verordnung, wonach die
Treibstoffpreise nur einmal am Tag, um zwölf Uhr, erhöht werden
dürfen, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich - also
binnen zehn Minuten - gemeldet werden. Ab dann sind nur noch
Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber
maximal eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist wird gerade
für kleinere Selbstständige ein unverhältnismäßig hoher
Verwaltungsaufwand vermieden. Allerdings ist davon auszugehen, dass
jeder Betreiber Preissenkungen so rasch wie möglich melden will, um
in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen
aufzuscheinen. Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen
Vergleich der Preise im eigenen Umfeld ist damit gesichert.

BWB mit Zugang zu allen Daten

Den Zugang zu allen Daten erhalten nicht nur die für den Vollzug
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, sondern auch die
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Als objektive Stelle kann die BWB
somit ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben noch besser wahrnehmen
und allenfalls kartellrechtliche Untersuchungen durchführen, falls
die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Autofahrerklubs können
durch den Zugriff auf die E-Control-Datenbank auch auf ihren eigenen
Webseiten die günstigsten Preise veröffentlichen. Somit können durch
die Meldepflicht für die Tankstellenbetreiber auch die Datenbanken
der Autofahrerklubs aktueller und umfassender gestaltet werden.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Sprecher des Ministers: Mag. Volker Hollenstein
Tel.: +43 (01) 711 00-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
mailto:[email protected]
www.bmwfj.gv.at

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