- 28.07.2011, 09:36:26
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AK: Gruppenklagen rasch einführen! 2
Wien (OTS) - Die Musterverfahren bei Meinl European Land (MEL)
zeigen: Die Anlageberater kamen ihren gesetzlichen
Aufklärungspflichten nicht nach. Sie haften für Anlegerschäden.
Hingegen zeigt die Praxis, dass viele Anleger trotzdem ihre Ansprüche
nicht durchsetzen können, weil sie Musterverfahren abwarten wollen,
aber inzwischen ihre Ansprüche verjähren, bis endlich Entscheidungen
vorliegen. Daher fordert die AK dringend die Einführung von
Gruppenklagen.
Trotz der Erfolge bei den Musterverfahren erfüllen die
Musterprozesse bei den Anlegerprozessen nicht ihren Zweck. Bei
Massenschäden - wie derzeit aufgrund der vielen Finanzskandale -
dauern die Verfahren aufgrund der vielen Einzelklagen lange. So
konnte bei keinem der Musterverfahren eine rechtskräftige,
oberstgerichtliche Entscheidung vor Ablauf der Verjährungsfrist
erzielt werden. Das führt dazu, dass die Ansprüche vieler Anleger,
die auf den Ausgang der Musterverfahren warten wollten, um ihre
eigenen Prozessaussichten besser einschätzen zu können, verjährt
sind, sofern sie nicht von dem von der AK ausverhandelten Vergleich
erfasst wurden.
Daher sind Gruppenklagen nötig, so wie sie im
Regierungsübereinkommen vereinbart sind. Trotz wiederholter
Forderungen wurden sie aber noch nicht umgesetzt. In den AK
Musterverfahren hat sich gezeigt, dass sich in allen Verfahren die
gleichen Rechtsfragen und Themen stellen. Es wäre daher wesentlich
zeit- aber auch kostensparender, wenn sich nur ein oder einige wenige
Richter und nicht eine Vielzahl von Richtern mit dem komplexen
allgemeinen Sachverhalt, den umfangreichen Sachverständigengutachten
und den anspruchsvollen Rechtsfragen auseinandersetzen müssten. Mit
der Gruppenklage würden nicht nur der Zugang zum Recht und die
Rechtsdurchsetzung verbessert, sondern auch die Gerichte spürbar
entlastet werden.
Damit die Kleinanleger nicht um ihre Ansprüche umfallen, hat die
AK im Sommer 2010 mit der Meinl Bank einen Vergleich ausverhandelt.
3.600 AK Mitglieder haben aus diesem Vergleich
Entschädigungszahlungen von insgesamt 13 Millionen Euro erhalten.
Vom Vergleich erfasst waren alle AK-Mitglieder, die sich bis zum
Vergleichsabschluss an die AK gewandt haben, und zwar bis zu einem
Investitionsbetrag von 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro. Generell nicht
erfasst vom Vergleich waren Anleger, die die MEL-Zertifikate über
andere Banken, etwa über ihre Hausbank gekauft haben und nicht über
die Meinl Bank.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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