- 28.07.2011, 09:33:47
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AK Erfolg gegen Anlageberater 1
Wien (OTS) - Ausreden helfen nicht: Anlageberater, die nicht über
die Risiken aufgeklärt haben, haften für den Schaden der Anleger.
Zwei Urteile des Obersten Gerichtshofes (OGH) geben in diesem Punkt
erneut der AK Recht, die die Musterverfahren angestrengt hatte.
Selbst die Behauptung des Anlageberaters, der Schaden sei aus
Kursmanipulationen entstanden, für die er nichts könne, hilft ihm
nicht. Damit muss erneut ein Anlageberater den Schaden mit Meinl
European Land-Zertifikaten ersetzen. Damit sind von zwölf
Musterverfahren der AK jetzt zwei durch den OGH entschieden, in fünf
gab es einen Vergleich, fünf sind noch anhängig. Der Vergleich mit
der Meinl Bank selbst brachte für 3.600 AK Mitglieder insgesamt 13
Millionen Euro.
In einem der beiden Fälle muss EFS dem Anleger-Ehepaar den
gesamten entstandenen Schaden von 12.283,05 Euro bezahlen. Im zweiten
Fall muss EFS zwei Drittel der Zertifikate gegen Rückzahlung des
Kaufpreises von 16.563,63 Euro zurücknehmen. Die Anlegerin trifft ein
Mitverschulden von einem Drittel. Der OGH erachtete ein
Mitverschul-den von einem Drittel als vertretbar, wenn eine
unerfahrene Anlegerin mit akademischer Bildung die Formulare mit den
darin enthaltenen Risikohinweisen ungelesen unterschrie-ben hat.
Selbst dann, wenn ihr der Berater erklärt hat, sie müsse das nicht
lesen, es sei ohnedies alles besprochen worden und sie sich darauf
verlassen hat. Nach Ansicht der AK berücksichtigt die Entscheidung
nicht, dass sich unerfahrene Anleger immer auf die Zusicherungen des
Beraters verlassen, und zwar unabhängig davon, welche Bildung sie
haben und ob sie den Vertrag gelesen haben. Eine, wenn auch nur
teilweise Entlassung der Berater aus der Haftung zu Lasten
unerfahrener Anleger ist bei Verletzung der Bera-tungspflichten das
falsche Signal an die Berater, die für die Anlageberatung immerhin
Provisionen bekommen. Für Anleger bedeutet das: Bei Mitverschulden
müssen sie einen Teil der Verfahrenskosten selbst tragen, der ihnen
den erstrittenen Betrag ziemlich auf-frisst. So würden im Anlassfall
von 16.563,63 Euro nach Abzug der Verfahrenskosten nur mehr 3.582,41
Euro übrigbleiben - das dann, wenn es kein Musterverfahren wäre oder
auch, wenn keine Rechtschutzversicherung einspringen würde.
Was bisher in Sachen Meinl European Land geschah? Die AK hatte
insgesamt sechs Musterklagen gegen die EFS, vier gegen die OVB und
zwei gegen die Meinl Success Finanz AG als Anlageberater eingebracht,
zwei davon sind nunmehr durch den Obersten Gerichtshof rechtskräftig
entschieden worden. Ein Verfahren gegen die EFS ist noch beim
Obersten Gerichtshof anhängig, drei Verfahren gegen die EFS sind
mittlerweile vergleichsweise erledigt. Die vier Musterverfahren gegen
die OVB sind noch anhängig, davon drei in der ersten Instanz, eines
in der zweiten Instanz. Die zwei Musterverfahren gegen die Meinl
Success wurden im Rahmen des mit der Meinl Bank im Sommer 2010
ausverhandelten Vergleich über 13 Millionen Euro für über 3.600
Anleger erledigt.
SERVICE: Die beiden OGH-Urteile (OGH vom 05.07.2011, 4Ob 62/11p,
OGH vom 29.06.2011, 8 Ob 132/10k) unter www.arbeiterkammer.at
(Forts.)
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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