• 28.07.2011, 08:20:30
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Neues Glücksspielgesetz: Durchsetzung mittels märchenhafter Angaben fest eingeplant?

Die Mängel müssen offensichtlich mit unwahren Angaben verborgen gehalten, statt behoben, werden.

Wien (OTS) - In einem umfangreich bebilderten Interview in der
Zeitung Wirtschaftsblatt vom 27.7.11 wurden die Angaben des "Chefs"
(real: Koordinator) der "Finanzpolizei" offensichtlich ohne weitere
Überprüfung auf ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt wiedergegeben.
Besonders ins Auge fällt die riesengroße Überschrift "Dem Staat
entgehen 6 Millionen Euro im Monat" und im Text die wiederholte
Behauptung, dass dem Staat, angeblich auch noch vorsichtig gerechnet,
6 Millionen nicht gezahlte Glücksspielsteuer entgehen.

Tatsächlich kann man auf der Website des Finanzministeriums unter
Abgabenerfolg des Bundes (UG16), unter Punkt 2/16676
Glücksspielgesetz, nachprüfen, dass der Voranschlag 2011 des
Finanzministeriums im Durchschnitt jeden Monat um über 60%, nämlich
über Euro 13 Millionen pro Monat, von Jänner bis Juni 2011
überschritten wurde.

Und nicht um Euro 6 Millionen pro Monat unterschritten wurde.
Dieser Mehrertrag stammt auch nicht aus urplötzlich "explodierten"
Einnahmen von den Lotterien oder Casinos oder von den noch gar nicht
vorhanden neuen Landeskonzessionären!
https://www.bmf.gv.at/budget/akthh/2011/201106bvug16.htm

Auf der Website findet man auch die erläuternden Formulare "GSp 50
und GSp 50a" des Finanzministeriums, in denen Glücksspielautomaten
auf einmal nicht mehr illegal sind, sondern nur noch als
Glücksspielautomaten mit oder ohne Bewilligung oder Konzession
bezeichnet werden. Hier zu lesen:
https://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/show_mast.asp

Unwahr sind, hier nur eine Auswahl, auch Lehners Angaben zu Malta,
selbstverständlich dürfen auch Malteser, z.B. auf der maltesischen,
dort onlinelizensierten, Plattform der Casinos Austria International,
den 150% Starbonus auf ihre Einzahlung kassieren:
https://www.caigames.com/first-150 . Ein seit Jahren bekanntes
Detail, welches auch der zuständige "Fachbeamte" des
Finanzministeriums, im Jänner vor dem EuGH in Luxembourg selbst
anwesend, vom Vertreter der Republik Malta beim Vortrag in der
Gerichtssitzung wieder zu hören bekam.

Angezeigt wurde bereits auch mehrfach, dass die Finanzpolizei,
entgegen Lehners Angaben im Interview, sehr wohl auch Automaten
vorläufig beschlagnahmt hat, (sie ist nur für - vorläufige -
Beschlagnahmungen zuständig, für richtige Beschlagnahmungen ist die
echte Polizei zuständig) die eben nicht probebespielt wurden und
nicht betriebsbereit waren.

Rückfragehinweis:
Helmut Kafka, Tel.: 01 - 920 33 33
Pressesprecher, Automatenverband.at

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