
Wien (OTS) - Bei der Entscheidung über die Einführung der
Präimplantationsdiagnostik (PID) geht es um mehr als um die
Entscheidung eines Paares, ob es ein Kind mit genetisch vererbten
Krankheiten zur Welt bringen möchte oder nicht. Es geht auch um das
Lebensrecht des Kindes und die Entwicklung der Gesellschaft. Die
rechtliche Erlaubnis der PID würde zu einer Entsolidarisierung und
Erkaltung der Gesellschaft führen.
Lebensrecht steht über der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen
Entscheidungsfreiheit ist ein elementares Ziel einer
demokratischen Gesellschaft. Allerdings sind dieser Freiheit in einer
Gesellschaft Grenzen gesetzt. "Eine Einschränkung durch das Recht auf
Leben des anderen ist daher nicht nur gerechtfertigt sondern sogar
Grundvoraussetzung der Gesellschaft", so Dr. Wolfgang Machold,
Oberarzt am AKH Wien und Vorstandsvorsitzender der Österreichischen
Lebensbewegung.
"Die Verhinderung der Weitergabe von Erbkrankheiten muss vorher
ansetzen"
Seinem Kind eine genetisch vererbbare Krankheit weiterzugeben ist
schmerzhaft. Noch grausamer wäre es, sein Kind wegen einer
unheilbaren Krankheit zu töten - unabhängig davon, in welchem Alter.
Dass es sich bei der PID nur um eine Ausnahmeuntersuchung handeln
soll, ändert an dieser Tatsache nichts: "Weil etwas eine Ausnahme
ist, wird es nicht richtiger", so Machold weiter. Das Ziel, durch die
PID spätere Abtreibungen zu verhindern ist daher Augenwischerei. "Die
Forderung kann doch nur ein bedingungsloser Schutz unabhängig von
Alter, Gesundheit oder dem Umstand, ob erwünscht oder unerwünscht
sein", so Machold.
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