- 18.07.2011, 14:32:45
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AK und ÖGB gegen Verschlechterungen bei Sozialplänen
Pensionen und Sozialpläne sind zwei Paar Schuhe
Wien (OTS) - "Was genau will die Frau Finanzministerin?", fragen
sich AK Präsident Herbert Tumpel und ÖGB Präsident Erich Foglar.
Beide sprechen sich jedenfalls vehement gegen die Pläne einer
Erhöhung der Steuern auf Abfertigungen oder auf freiwillige Zahlungen
im Rahmen von Sozialplänen aus. Die Vorschläge seien willkürlich aus
der Luft gegriffen und nicht durchdacht.
"Wenn ein Arbeitgeber zu Umstrukturierungsmaßnahmen gezwungen wird
und sagen muss: 'Auf Wiedersehen, ich kann dich leider nicht mehr
brauchen' kommt eine höhere Besteuerung einer Bestrafung gleich, für
jene, die nichts dafür können. ArbeitnehmerInnen haben in diesen
Fällen schlechte Karten. Sie können sich gar nichts wünschen oder
aussuchen", sagt Tumpel. Wenn gewollt wird, dass Menschen länger
arbeiten, muss ihnen dazu auch die Chance gegeben werden. Das setzt
wiederum einen Arbeitsplatz voraus. Werden Sozialpläne erstellt, ist
aber genau das Gegenteil der Fall.
"Das ist kein zielführender Vorschlag um das faktische
Pensionsantrittsalter anzuheben", sagt Foglar. "Sozialpläne sind ja
in der Regel kein direkter Weg in die Pension, sondern oft
Überbrückung für eine Zeit der Umschulung, Weiterbildung und
Jobsuche." Man dürfe Sozialpläne keinesfalls durch Verteuerungen -
darauf laufen die Vorschläge hinaus - erschweren, weder für
ArbeitnehmerInnen, noch für Unternehmen. Foglar: "Sozialpläne sind in
Krisenzeiten gute Instrumente, macht man sie teurer, werden wohl
weniger abgeschlossen - zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen, die dann
vollends in ein Loch fallen."
Beide Präsidenten verweisen auf das Bündel von beschlossenen
Maßnahmen hin, das darauf abzielt, die Gesundheit der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten und zu verbessern -
Beispiel Gesundheitsstraße oder Fit to work. "Es gibt adäquate
Lösungen zur Eindämmung der Frühpensionen. Lassen wir diese Maßnahmen
einmal wirken", sagen Foglar und Tumpel. Nicht das faktische
Pensionsantrittsalter sondern die Invaliditätspensionen sind die
sozialpolitische Herausforderung. Rund 40 Prozent der
krankheitsbedingten Neuzugänge erfolgen aus der Arbeitslosigkeit, 30
Prozent aus dem Krankengeldbezug und nur 25 Prozent aus der
Erwerbstätigkeit. Da haben auch die Arbeitgeber ihre Verantwortung.
Die gängige Vorgangsweise vieler Unternehmen, ältere, gesundheitlich
beeinträchtigte ArbeitnehmerInnen einfach zu kündigen, muss dringend
korrigiert werden.
Die aktuelle Rechtslage:
Die gesetzliche Abfertigung und auch die Abfertigung aus
Mitarbeitervorsorgekassen sind mit sechs Prozent steuerpflichtig und
in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Unterliegt man der Abfertigung alt, sind drei zusätzliche
Monatsbezüge mit sechs Prozent steuerbegünstigt.
Unterliegt man der Abfertigung neu, können bis zu 7.500 Euro als
Vergleichssumme mit sechs Prozent versteuert werden.
Über die genannten Begünstigungen können im Falles eines Sozialplanes
bis zu 22.000 Euro mit dem Hälftesteuersatz besteuert werden. Das
setzt allerdings Umstrukturierungsmaßnahmen mit Schließung von
Organisationseinheiten im Betrieb voraus.
Steuerliche Begünstigungen gehören zum System des
Einkommenssteuerrechts. Es gibt derartige Begünstigungen zB. auch bei
Unternehmensveräußerungen, bei Verkauf von Patentrechten oder bei
außerordentlicher Waldnutzung.
Aus den Berichten wird nicht klar, ob die Finanzministerin alle
Maßnahmen streichen will. Zielt sie auf die sogenannten "Golden
Handshakes", steht man vor der praktisch unlösbaren Aufgabe zu
definieren, was ein "Golden Handshake" ist. Eine freiwillige Zahlung
bei Schließung eines Werkes kann es jedenfalls nicht sein.
Nani Kauer, MA
ÖGB-Öffentlichkeitsarbeit
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Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Thomas Angerer
Tel.: +43-1 501 65-2578
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