Gesetzliche Änderungen gefordert
Wien (OTS) - Eine Lärmschutzwand oder die Klage: Bei spielenden
Kindern, die toben, lachen, quietschen oder weinen, hört sich für
viele Anrainer der Spaß auf. Immer häufiger kommt es zu Konflikten
innerhalb von Wohnhausanlagen oder rund um Kindergärten, weil sich
Nachbarn durch den "Lärm" der Kinder gestört fühlen. In Deutschland
wurde nun aus aktuellem Anlass das Bundes-Immissionsschutzgesetz
geändert: "Kinderlärm" aus Kindertagesstätten, von Spielplätzen oder
ähnlichen Einrichtungen gilt nicht länger als schädliche
Umwelteinwirkung. Somit dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte bei
einer Beurteilung auch nicht mehr herangezogen werden. In Österreich
können Bewohner nach wie vor gerichtlich gegen Kinderlärm vorgehen,
was die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs stark kritisieren.
Zwar gibt es ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach "von
einem Spielplatz ausgehender Lärm grundsätzlich nicht als Störung
angesehen werden könne, die die Brauchbarkeit einer Wohnung oder
einer Rechtsanwaltskanzlei vermindere". Doch vor Gericht wird jede
Art von Lärm gleich behandelt, egal, ob sie von einer Bohrmaschine
oder einem Kind stammt. "Eine ähnliche gesetzliche Verankerung wie in
Deutschland wäre auch für Österreich wichtig", sagt Wiens Kinder- und
Jugendanwalt Anton Schmid. Denn derzeit können Anrainer ihre Klage
auf Paragraf 364/2 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB)
stützen, wonach nicht ausgeschlossen ist, dass Kinderlärm als
"schädliche Immission" gewertet werden kann. "Es sollte
selbstverständlich sein, dass Kinder auf Spielplätzen und in
Wohnhausanlagen ungestört spielen können", sind sich die Kinder- und
JugendanwältInnen einig. Immerhin sei Freizeit und Spiel auch als
geschütztes Gut in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Spiel und
Spaß dürften laut den Kinder- und JugendanwältInnen auch nicht bloß
als "Zeitvertreib" abgetan werden, da sie eine wichtige
Entwicklungsnotwendigkeit für die Kinder darstellen. Leider zeige
sich in der Praxis aber ein anderes Bild: Immer wieder gehen erboste
Nachbarn auf Kinder und deren Eltern los, beschimpfen sie oder
verständigen die Polizei. Oft entspinne sich daraus ein jahrelanger
Kampf, den viele Eltern durch einen Umzug zu beenden versuchen.
In der Kärntner Gemeinde Völkermarkt wollte der Bürgermeister sogar
eine Holzwand vor einem Kindergarten errichten lassen, um einem
Ehepaar entgegenzukommen, das sich über den Lärm der Kinder beschwert
hatte.
"Eine gesetzliche Grundlage wäre ein wichtiges Signal für eine
kinderfreundliche Gesellschaft, in der Kinder nicht als Störfaktor
gelten", resümieren die Kinder- und JugendanwältInnen, die auch
weiterhin konsequent für das Recht auf kindliches Spiel eintreten
werden.
Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Herr Dr. Anton Schmid & Frau DSA Monika Pinterits
Tel.: (++43-1) 70 77 000
mailto:post@jugendanwalt.wien.gv.at
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