Wien (OTS) - Seit 7. Juli 2011 ist das
Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA) der niederösterreichischen
Umweltbehörde über die geplante Dritte Piste des Wiener Flughafens
zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Frist zur Einsichtnahme
endet am 25. August, die öffentliche Anhörung dauert vom 29. August
bis zum 7. September 2011.
Die Auflage und Verhandlung dieses Gutachtens in einem Zeitraum,
da sowohl die Betroffenen als auch die meisten Gegen-Gutachter im
Urlaub sind, lässt auf klare Absichten schließen: Einwendungen zum
Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung sind
unerwünscht.
Das Genehmigungsverfahren für die dritte Piste baut auf den
bisherigen, rechtswidrig erlangten Bewilligungen für die Ausbauten am
Flughafen auf, allen voran der illegal errichtete Skylink.
Willfährige Behörden haben dem Flughafen Baubewilligungen erteilt,
ohne die gesetzmäßig vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen. Bei der Staatsanwalt Wien laufen Ermittlungen wegen
Amtsmissbrauch im Zuge der Erteilung dieser Bewilligungen, das
EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Unterdrückung der
Umweltverträglichkeitsprüfung für die bisherigen Ausbauten am
Flughafen ist ebenfalls noch nicht ausgestanden.
In anderen Worten: Es ist so als würde ein Häuslbauer auf seinen
Schwarzbau legal ein Geschoß aufsetzen wollen.
Rückfragehinweis:
Verein Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West und Wienerwaldgemeinden
E-Mail: office@14gegenflieger.at; Tel: 0681 10661494
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