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Flughafen Wien - Umweltverträglichkeitsgutachten zur Dritten Piste saniert nicht alte Schwarzbauten

Wien (OTS) - Seit 7. Juli 2011 ist das Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA) der niederösterreichischen Umweltbehörde über die geplante Dritte Piste des Wiener Flughafens zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Frist zur Einsichtnahme endet am 25. August, die öffentliche Anhörung dauert vom 29. August bis zum 7. September 2011.

Die Auflage und Verhandlung dieses Gutachtens in einem Zeitraum, da sowohl die Betroffenen als auch die meisten Gegen-Gutachter im Urlaub sind, lässt auf klare Absichten schließen: Einwendungen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung sind unerwünscht.

Das Genehmigungsverfahren für die dritte Piste baut auf den bisherigen, rechtswidrig erlangten Bewilligungen für die Ausbauten am Flughafen auf, allen voran der illegal errichtete Skylink. Willfährige Behörden haben dem Flughafen Baubewilligungen erteilt, ohne die gesetzmäßig vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Bei der Staatsanwalt Wien laufen Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch im Zuge der Erteilung dieser Bewilligungen, das EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Unterdrückung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die bisherigen Ausbauten am Flughafen ist ebenfalls noch nicht ausgestanden.

In anderen Worten: Es ist so als würde ein Häuslbauer auf seinen Schwarzbau legal ein Geschoß aufsetzen wollen.

Rückfragen & Kontakt:

Verein Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West und Wienerwaldgemeinden
E-Mail: office@14gegenflieger.at; Tel: 0681 10661494

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