- 11.07.2011, 12:22:25
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Medieninhaber im Fall der "Eis-Lady" zu ersten Veröffentlichungen verurteilt
Mediengericht geht von Verletzungen der Unschuldsvermutung aus
Wien (OTS) - In den von Mag. Estibaliz C. schon am 14. und 15.
Juni gegen bestimmte Betreiber von Boulevardprintmedien unter anderem
wegen Verletzung der Unschuldsvermutung eingeleiteten Verfahren
liegen nun erste Entscheidungen vor. Diese betreffen
Veröffentlichungen in Tageszeitungen vom 9. und 10. Juni 2011, in
denen über den Fall nach Meinung des Medienanwalts von Mag. Estibaliz
C. vorverurteilend berichtet wurde, obwohl das strafrechtliche
Ermittlungsverfahren gerade erst begonnen hatte und Mag. Estibaliz C.
noch nicht einmal einvernommen worden war. Auch der Presseclub
Concordia hat bereits in einer Aussendung vom 10.6.2011 zwei dieser
Berichterstattungen als vorverurteilend kritisiert.
Das zuständige Mediengericht stuft in seiner rechtlichen
Beurteilung diese Berichterstattungen als Verletzung der
Unschuldsvermutung ein und hat den betreffenden Medieninhabern
jeweils aufgetragen, gemäß dem Mediengesetz in ihren Zeitungen eine
Mitteilung über die Einleitung des medienrechtlichen
Gerichtsverfahrens zu veröffentlichen. Deren Inhalt wurde vom Gericht
genau vorgegeben.
Das Mediengericht hat rasch die ersten Vorentscheidungen gefällt.
"Wenn in diesen Mitteilungen der Nachname von Mag. Estibaliz C.
ausgeschrieben wird, so erfolgt das aus rechtlichen Gründen, ist aber
kein Einverständnis zu einer nichtanonymisierten Berichterstattung,
bzw. medialen Bekanntgabe ihrer Identität", beton ihr Medienanwalt
Dr. Schimanko.
Rückfragehinweis:
RA Dr. Heinz-Dietmar Schimanko Reisnerstraße 20, 1030 Wien www.schimanko.eu Tel.: 0043 1 890 53 93 Fax.: 0043 1 890 53 93 15 kanzlei@raschimanko.at
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