- 11.07.2011, 10:43:02
- /
- OTS0076 OTW0076
Städtebund-Frauenausschuss warnt vor Neuregelung der "gemeinsamen Obsorge"
Wien (OTS) - Bis jetzt hat sich die neue Justizministerin Beatrix
Karl zum Thema "gemeinsame Obsorge" nach einer Scheidung oder einer
Trennung nicht positioniert, die Pläne ihrer Vorgängerin liegen
jedoch noch auf dem Tisch. Um zu verhindern, dass diese Realität
werden, fordern die Mitglieder des Frauen-Ausschusses des
Österreichischen Städtebundes die Ministerin daher auf, "die
geplanten Neureglungen zur gemeinsamen Obsorge in der derzeitigen
Fassung nicht umzusetzen". Eine entsprechende Resolution wurde vom
Frauenausschuss einstimmig beschlossen und an die Ministerin
weitergeleitet.
Zum Hintergrund: Die ehemalige Justizministerin Bandion-Ortner hatte
im Februar 2011 einen Neuentwurf des bestehenden Gesetzes vorgelegt,
als dessen wesentlichste Veränderung zur derzeitigen Regelung wohl
die automatische gemeinsame Obsorge bezeichnet werden kann. Dies
würde bedeuten, dass bei genau jenen ehemaligen Paaren, die sich
nicht mehr verstehen, ein Elternteil den anderen zur gemeinsamen
Obsorge zwingen kann. "Das Kindeswohl ist das oberste Gut, das es
bestmöglich zu wahren gilt, absichtlich eine solch aufgeladene
Situation erzeugen zu wollen, entspricht nicht dem Kindeswohl", so
die Vorsitzendes des Frauenausschusses des Österreichischen
Städtebundes, die Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger. In der
jetzigen Regelung besteht bereits die Möglichkeit auf die gemeinsame
Obsorge. Diese beantragen dann in erster Linie zwei Menschen, die
dies auch wollen und die noch so gut miteinander auskommen und so
viel Vertrauen zueinander haben, dass sie zusammen Entscheidungen
treffen können. Dort, wo aufgrund internationaler Vorgaben gemeinsame
Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils möglich gemacht
werden muss, braucht es Begleitmaßnahmen für die Familien, die
derzeit noch fehlen.
Es gibt jetzt schon Fälle, wo die gemeinsame Obsorge beantragt wurde
und es im Laufe der Zeit zu einer Verschlechterung des Verhältnisses
der Elternteile zueinander kam. Eine kleine Sammlung von
Praxisbeispielen, wie nachteilig sich die gemeinsame Obsorge bei zwei
Elternteilen, die sich nicht mehr verstehen, auswirkt, wurde darum
von den städtischen Frauenbeauftragten aus ganz Österreich
zusammengetragen und ebenfalls an die Ministerin übermittelt. Die
noch von Bundesministerin Bandion-Ortner geplanten Änderungen würde
also bewirken, dass solche Fälle bei weitem häufiger auftreten
könnten.
Wenn es schon Änderungen der derzeitigen rechtlichen Lage geben soll,
dann muss sich ein neuer Entwurf dem widmen, wie damit umzugehen ist,
wenn sich ein besuchsberechtigter Elternteil zu wenig um sein/e
Kind/er kümmert. Diese Fälle sind in der Praxis bei weitem häufiger,
als jene, wo der zweite Elternteil unbedingt die gemeinsame Obsorge
will," so Vorsitzende Frauenberger abschließend.
Informationen über den Frauenausschuss des Österreichischen
Städtebundes
Im Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes sind die auf
politischer Ebene verantwortlichen Politikerinnen sowie die
städtischen Frauenbeauftragten vertreten. Vorsitzende des Ausschusses
ist die amtsführende Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger. Der
Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes hat sich zum Ziel
gesetzt, die Situation der Frauen unmittelbar vor Ort zu verbessern.
Erfahrungsaustausch und gemeinsame Aktionen, wie ein österreichweites
Pfeifkonzert gegen Gewalt an Frauen, Aktionen zum Equal Pay Day und
gemeinsam erarbeitete Resolutionen, machen den Frauenausschuss zu
einer wichtigen Plattform für kommunale Frauenpolitik.
Mehr Informationen unter:
www.staedtebund.gv.at/themenfelder/frauen.html
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.gv.at/rk/ Mag.a Saskia Sautner Mediensprecherin Österreichischer Städtebund Telefon: 01 4000-89990 Mobil: 0676 8118 89990 E-Mail: [email protected] www.staedtebund.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






