• 08.07.2011, 10:37:37
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AK-Erfolg: Erstmals Schmerzensgeld für seelische Qualen nach Mobbing-Attacken

Die Arbeiterkammer Kärnten erkämpfte für Mobbing-Opfer ein richtungsweisendes Urteil.

Klagenfurt (OTS) - Ein richtungsweisendes Urteil für Mobbing-Opfer
erkämpfte die Arbeiterkammer Kärnten. Erstmals wurde einer
Arbeitnehmerin, die durch Schikanen ihres Chefs gravierende seelische
und körperliche Beschwerden erlitten hatte, in zwei Instanzen ein
Schmerzensgeld in der Höhe von mehreren tausend Euro zugesprochen.

Schlafstörungen, Magen- Darmbeschwerden, Schweißausbrüche und
Angstzustände waren das Resultat von massiven Mobbingattacken, denen
eine 51-jährige Angestellte in einem Klagenfurter Familienunternehmen
monatelang ausgesetzt war.

Obwohl sich die Buchhalterin im Betrieb außergewöhnlich engagiert,
Überstunden leistet und sogar in der Freizeit unbezahlt arbeitet,
wird sie von ihrem Chef ständig schikaniert, herabgewürdigt und unter
Druck gesetzt. Schließlich kommt es zur Kündigung. Aber damit endet
der Psycho-Terror des Arbeitgebers nicht. Die Frau erhält von ihm
weiter fast täglich Drohungen - per Telefon, Fax und E-Mail. Sie hält
den Druck nicht mehr aus und sucht Hilfe bei der Arbeiterkammer
Kärnten.

Der AK gelingt es, in diesem Fall ein richtungsweisendes Urteil zu
erkämpfen: In zwei Instanzen spricht das Gericht der Arbeitnehmerin
erstmals Schmerzensgeld wegen erlittener seelischer Qualen durch
Mobbing am Arbeitsplatz zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes beträgt
5.900 Euro. Ob diese Höhe angemessen ist, entscheidet jetzt der
Oberste Gerichtshof (OGH).

"Im vorliegenden Fall ist bei der Arbeitnehmerin aufgrund von
Mobbing durch den Chef eine psychische Erkrankung aufgetreten, die
sich auch in körperlichen Beschwerden äußerte", erklärt
AK-Rechtsexpertin Michaela Eigner. "Ihre Erkrankung war eindeutig den
Quälereien ihres ehemaligen Arbeitgebers zuzuschreiben. Das
bestätigte ein von der AK in Auftrag gegebenes ärztliches Gutachten",
betont Eigner.

Die AK Kärnten reichte daraufhin Klage beim Arbeits- und
Sozialgericht ein und forderte Schmerzensgeld vom Arbeitgeber, weil
aus Sicht der AK-Rechtsexperten derart schwerwiegende Angriffe auf
die Psyche unter den Begriff Körperverletzung fallen.

Die AK setzte sich mit dieser Rechtsmeinung sowohl am
Landesgericht Klagenfurt als auch beim Oberlandesgericht Graz durch.
Beide Instanzen sprachen der gemobbten Frau ein Schmerzensgeld in der
Höhe von 5.900 Euro wegen seelischer Qualen zu. "Für das Gericht
bestand kein Zweifel, dass das Verhalten des Arbeitgebers geradezu
ein Lehrbeispiel für Mobbing ist", sagt die AK-Juristin. Der
Arbeitgeber habe auf völlig unangebrachte Weise Druck auf die
Dienstnehmerin ausgeübt und sie somit gesundheitlich und beruflich
geschädigt.

Der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof. "Der OGH hat sich
mit den Grundsätzen der Schmerzensgeldbemessung im Falle einer
psychischen Erkrankung als Folge von Mobbing bislang noch nicht
auseinandergesetzt. Die Entscheidung des OGH wird daher für künftige
Prozesse in Mobbingfällen richtungsweisend sein", bewertet Eigner die
enorme Relevanz des derzeit noch ausständigen Urteils.

Die AK rät Arbeitnehmern, die sich gemobbt fühlen, immer ein so
genanntes Mobbing-Tagebuch zu führen. Darin sollte stehen, wer wann
was gesagt hat, wie es einem als Betroffenen dabei ergangen ist und
welche Kollegen die Vorkommnisse bezeugen können.****

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Christa Maurer, Kommunikation
Tel.: 050 477-2401, Fax: 050 477-2400
mailto:c.maurer@akktn.at
http://kaernten.arbeiterkammer.at

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