- 07.07.2011, 09:36:42
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Neues Qualitätssicherungsrahmengesetz (QSRG) setzt Zeichen für Autonomie im FH-Sektor
Die Fachhochschul-Konferenz (FHK) begrüßt die Beschlussfassung des neuen QSRG für die Hochschulen.
Wien (OTS) - "Das neue Gesetz schafft die Basis für eine
hochschulische Qualitätssicherung, die die Autonomie der Hochschulen
beachtet. Im Mittelpunkt steht künftig die von der Hochschule
gesteuerte Qualitätsentwicklung und nicht die obrigkeitsstaatliche
Qualitätskontrolle", kommentiert FHK-Präsident Dr. Helmut Holzinger
das neue Gesetz.
Das Gesetz stellt auf eine einheitliche Qualitätssicherung für
alle Hochschulen, mit Ausnahme der pädagogischen Hochschulen ab,
wobei trotz einheitlicher Kriterien die unterschiedlichen
Ausprägungen der Hochschulsektoren Fachhochschulen, Universitäten und
Privatuniversitäten berücksichtigt werden. Im Fachhochschul-Sektor
war von Beginn an externe Qualitätssicherung gesetzlich verankert.
Dadurch hatten die Fachhochschulen Vorbildfunktion in diesem Bereich.
Angelehnt an internationale Qualitätssicherungsstandards wird mit dem
Gesetz für die Fachhochschulen ein neues System geschaffen, das dem
hochschulinternen Qualitätsmanagement mehr Freiraum bei der Umsetzung
einräumt.
Erfreulich ist außerdem, dass in den Organen der neu zu gründenden
Qualitätssicherungsagentur nicht nur HochschulexpertInnen sondern
auch ExpertInnen aus der Berufspraxis und Studierende vertreten sein
werden.
Rückfragehinweis:
Mag. Kurt Koleznik,
Generalsekretär FHK;
Tel.: 01/890 6345-10
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