Einzelbewilligungen für längere Öffnungszeiten werden wieder ausgestellt - Kein konkreter Anlassfall für's Aufsperren bis 6.00 Uhr nötig
Wien (TP/OTS) - Große Erleichterung herrscht bei den
Gastronomiebetrieben, die seit Anfang des Jahres vergeblich auf
Einzelgenehmigungen zur Verlängerung ihrer Sperrzeiten gewartet
haben. Ausnahmegenehmigungen für längere Öffnungszeiten werden
aufgrund einer Initiative der Wirtschaftskammer ab sofort wieder
relativ problemlos erteilt. Polizei und Gewerbebehörde sind bereits
darüber informiert, damit dürfte einer einfachen Verlängerung oder
Neubewilligung für einzelne Betriebe nichts mehr im Wege stehen.
Probleme bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beseitigt
Bis Ende letzten Jahres gab es bei der Erteilung der sogenannten
Ausnahmegenehmigungen, die es Gastronomiebetrieben ermöglichten,
länger als bis 4.00 Uhr offen zu halten, kaum Probleme. Seit Beginn
2011 wurden diese Genehmigungen aber nur mehr sehr rigoros erteilt.
Hierauf entzündete sich eine heftige Diskussion um die Notwendigkeit
genereller, längerer Öffnungszeiten.
Seitdem verging kaum eine Woche, in der nicht über den Wunsch nach
"Party bis 6 Uhr" berichtet wurde. Vor kurzem mündete die Diskussion
in der Vorlage eines Änderungsantrags der Sperrzeitenverordnung durch
die zuständige MA 63. Gemäß dieser sollen für Diskotheken und
"Clubbinglounges" - eine neu zu errichtende Betriebsart - die
Sperrzeit generell von 4.00 Uhr auf 6.00 Uhr erweitert werden.
Auch Kaffeehäuser wollen liberalere Aufsperrmöglichkeiten
Während diese Verordnung sich gerade in Begutachtung befindet, regt
sich bei anderen gastronomischen Betriebsarten, allen voran bei den
Kaffeehäusern, Widerstand. "Es kann nicht sein, dass die
vielgerühmten Traditionscafés in einer Weltstadt wie Wien aufgrund
fehlender behördlicher Möglichkeiten ihren Gästen kein
frühmorgendliches Frühstück anbieten dürfen", empört sich Wiens
oberster Kaffeesieder Berndt Querfeld, Fachgruppenobmann der Wiener
Kaffeehäuser in der Wirtschaftskammer Wien, über das Fehlen der
Vorverlegung der Aufsperrmöglichkeit von 6.00 Uhr auf 4.00 Uhr für
seine Betriebe in der neuen Verordnung. Umso freudiger begrüßt er die
aufgrund der Initiative der Wirtschaftskammer nunmehr erfolgte
Klarstellung, dass es für Ausnahmebewilligungen keines konkreten
Anlassfalles bedarf und diese auch unbefristet erteilt werden dürfen.
"Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, für jene Betriebe eine
rasche und effiziente Lösung gefunden zu haben, die bisher problemlos
Einzelgenehmigungen erhalten haben - und das unabhängig von der
geplanten Verordnung. Denn hier zählt jeder Tag, an dem sie länger
öffnen dürfen", freut sich KommR Ing. Josef Bitzinger, Obmann der
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien.
"Dennoch werden wir im Zuge des Begutachtungsverfahrens weiter darauf
drängen, dass in der Tourismushochburg Wien nicht nur länger getanzt,
sondern auch früher gefrühstückt werden darf."
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Wien - Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Mag. Catherine Michel-Seitl, MAS - Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0)1 51450-4110
catherine.michel@wkw.at
wko.at/wien/tourismus
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