Geschwindigkeit, Gurt, Alkohol, Überfahren von Rotlicht - Strafen bis 1.100 Euro können sofort eingehoben werden
Wien (OTS) - "Wir haben gerade von unserem ungarischen
Schwesterclub MAK die offizielle Bestätigung erhalten, dass in Ungarn
seit 1. Juli eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft
getreten ist, die im schlimmsten Fall auch eine Beschlagnahme des
Fahrzeugs ermöglicht", erklärt ÖAMTC-Touristik-Expertin Silvie
Bergant. Für Geschwindigkeitsübertretungen, Verletzungen der
Gurtpflicht, Missachten des Alkohol-Grenzwertes von 0,0 Promille und
das Überfahren von roten Ampeln können von der Polizei an Ort und
Stelle Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (das entspricht etwa 1.100
Euro) eingehoben werden. "Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt,
darf die Polizei das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern. Defacto
heißt das, dass das Fahrzeug auch beschlagnahmt werden kann", warnt
die ÖAMTC-Expertin.
Wird das Fahrzeug beschlagnahmt, behält die Polizei auch den
Zulassungsschein ein. Der Lenker erhält eine Quittung für den
Zulassungsschein sowie eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer,
englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur
verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs inklusive
Anfahrtsweg. "Falls während einer Verkehrskontrolle festgestellt
wird, dass der Lenker oder der Fahrzeughalter eine ungarische
Verwaltungsgebühr schuldet, kann dies ebenfalls zur Zurückhaltung des
Fahrzeuges führen", ergänzt die ÖAMTC-Touristik-Expertin. Die
Fahrzeuge werden bis zur vollständigen Bezahlung der verhängten
Strafe einbehalten.
Verwirrend für Reisende nach Ungarn ist das insofern, als dass in
Ungarn bis zum 30. Juni die Regelung galt, dass ungarische Polizisten
keine Strafen bar kassieren dürfen. Stattdessen wurden
Überweisungsaufträge ausgestellt, die innerhalb von 15 Tagen bezahlt
werden mussten. Jeder Versuch, die Strafe bar zu zahlen, galt bis zum
1. Juli als Bestechungsversuch. Für ÖAMTC-Juristen Martin Hoffer sind
die neuen Regelungen sonderbar, zumal der euorpäische Trend eindeutig
in die Richtung einer einheitlichen grenzüberschreitenden
Vollstreckung von Geldstrafen geht.
Der ÖAMTC empfiehlt allen Reisenden, sich an die jeweiligen
Verkehrsbestimmungen im Ausland zu halten. Die genauen Verkehrsregeln
finden alle Reisenden in der weltweiten Länderdatenbank unter
www.oeamtc.at/laenderinfo.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Dagmar Halwachs
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
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